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1. Angebote
1.1 Die Angebote von PvD sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich
1.2 Allein durch die Zusendung eines Angebotes kommt kein Vertrag zustande
2. Verträge
2.1 Verträge kommen ausschließlich zustande durch:
2.1.1 vom Auftraggeber unterzeichnetes und auf dem Postweg zurück gesendetes Angebot welches von PVD innerhalb von 8 Tagen schriftlich bestätigt wurde.
2.1.2 Vom Auftraggeber und PVD gegengezeichnete Auftragsbestätigungen
2.1.3 Gastspielverträge
2.2 Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und die Abzeichnung durch PvD. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
3. Technik
3.1 Die Zusammenstellung der Anlage wird allein durch PvD vorgenommen und richtet sich nach Raumgröße und Publikum
3.2 Technische Ausrüstung die über die Angebote hinausgeht wird nach den Preisen auf der Internetseite www.pvd-events.de berechnet
3.3 Der zum Betrieb der Technik notwendige Strom wird vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.
3.4 Der Auftraggeber stellt im Regelfall 2 Steckdosen die jeweils auf 16 A abgesichert sind zur Verfügung. Weiterhin muss die Stromversorgung den Richtlinien des VDE entsprechen.
4. Aufstellfläche / Bühne
4.1 Die Bühnengröße muss dem entsprechen was im Technischen Rider von PvD festgehalten ist
4.2 Die Aufstellfläche muss zum Vereinbarten Zeitpunkt frei sein und mit einem mindestens ein Meter breiten Gang zugänglich sein.
4.3 Der Abbau erfolgt unmittelbar nach ende der Veranstaltung. Dafür muss der Zugang eine angemessene zeit (ca. 1 Stunde) weiter frei sein.
5. Catering & Logi
5.1 Der Auftraggeber stellt für die Aufenthaltsdauer des Personals von PVD am Veranstaltungsort kostenlos und im ausreichend alkoholfreie Getränke sowie essen der gutbürgerlichen Küche zur Verfügung
5.2 Eine angemessene Umkleidemöglichkeit ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen
6. Gema
6.1 Die Kosten für den Erwerb der Aufführungsrechte obliegt dem Veranstalter
6.2 Wir weisen Ausdrücklich darauf hin das wir digital kopierte Tonträger zum Einsatz bringen
7. Gewährleistung
7.1 PvD übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung beim Publikum
8. Haftung
8.1 Die Haftung von PvD gegenüber dem Auftraggeber - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals.
8.2 Von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sind solche Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.
8.3 Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer (vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. des überschreitenden Zeitraumes und der Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten Personals und der eingebrachten Anlagen und Tonträger des Auftragnehmers.
9. Künstlerische Freiheit
9.1 Die Disposition und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stil und die Art der Darbietung, die dem Auftraggeber bekannt gemacht worden sind, allein PvD
10. Bearbeiter – Discjockey
10.1 Der auf dem Angebot genannte Bearbeiter ist nicht zwangsläufig der eingesetzte DJ. Dieser wird in der darauf folgenden Auftragsbestätigung genannt.
11. Vergütung - Zahlungsbedingungen
11.1 Die Vereinbarte Gage ist am Ende der Veranstaltung in Bar fällig
11.2 Es wird ausschließlich Bargeld Akzeptiert, Schecks, Kreditkarten und andere Bargeldlose Zahlungsarten werden nicht Akzeptiert
11.3 Die Rechnungsstellung wird im Regel am 1. Werktag nach der Veranstaltung erledigt.
11.4 PvD behält sich vor eine Vorrauszahlung zu verlangen
11.5 Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt von dem Erfolg der Auftragnehmer beim Publikum des Auftraggebers.
12. Rücktritt und Verhinderung
12.1 Beiden Vertragspartnern wird ein 14 Tätiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Die Frist beginnt mit dem Tage der Unterschrift.
12.2 Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels.
12.3 Bei einem Rücktritt durch PvD nach dem angegebenen Rücktrittsdatum, verpflichtet sich dieser für einen angemessen Ersatz zu den gleichen Konditionen zu sorgen.
12.4 Eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit oder Unfall, hat dieser unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich durch ein ärztliches Attest oder einen Unfallbericht anzuzeigen. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers hebt sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des Auftraggebers auf.
12.5 Im Falle des Rücktritts nach dem angegebenen Rücktrittsdatum durch die Absage des Auftraggebers oder aus einem anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 90% der Gage incl. MwSt. dem Auftragnehmer binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
13. Referenzfreigabe
13.1 Der Auftraggeber erklärt sich durch zustande kommen eines Vertrages zusätzlich damit einverstanden, dass PvD den Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwendet.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s rechtsungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten willen am nächsten kommt.
14.2 Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner Lübbecke.
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