Batteriebetriebene Scheuersaugmaschine mit Antrieb.
Die großen 53 l Tanks für Reinigungslösung und Schmutzwasser ermöglichen lange Arbeitsintervalle. Die Maschine eignet sich für ansprochsvolle Reinigungaufgaben z.B. in Supermärkten, Krankenhäuser und Einkaufszentren.
Technische Daten:
Breite gereinigte Fläche 510mm
Abmessungen L x B x H 1335x565x1105
Theoretische Flächenleistung 2030 m/hr
Gewicht mit Batterie 228 kg
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7:30h - 16:30h
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MIETBEDINUNGEN FÜR Kehrmaschine
1. Verpflichtungen des Vermieters
Die Firma ESS Staplerservice GmbH, nachstehend Vermieter genannt, überlässt dem Mieter den gemieteten Gabelstapler gegen Zahlung eines Mietpreises. Die Vermietung erfolgt pro Kalendertag, Kalenderwoche oder Monat.
Der Vermieter hat dem Mieter den Gabelstapler in einwandfreiem und betriesfähigem Zustand zu übergeben.
Dem Mieter steht es Frei, das Gerät vor Übernahme zu besichtigen.
2. Verpflichtung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen. Der Vermieter behält es sich vor, das Gerät, bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist um mehr als 30 Tage, unverzüglich abzuholen.
Der Mieter hat die Herausgabe zu ermöglichen.
Der Mieter verpflichtet sich:
a) Das gemietete Gerät fachgerecht einzusetzen und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
b) Dem Vermieter Gelegenheit zu geben, an dem gemieteten Gerät notwendige Wartungs- und Pflegearbeiten durchzuführen.
c) Evtl. auftretende Mängel, die sich aus dem normalen Gebrauch des Gerätes ergeben, sowie Schäden, die durch Überbeanspruchung entstanden sind, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
d) Eine tägliche Kontrolle gemäß Betriebsanleitung durchzuführen. Der Mieter nimmt eine tägliche Kontrolle der Schmiermittel sowie des Frostschutzmittels vor und füllt diese gegebenenfalls nach.
e) Bei Batteriebetriebenen Gabelstapler füllt der Mieter mindestens einmal pro Woche die Antriebsbatterie mit Destilliertem Wasser nach dem Ladevorgang auf.
Der Mieter darf einem Dritten die Mietsache nicht zur Nutzung überlassen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bedienung des Gerätes nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte erfolgt. Das Gerät ist außerhalb der Arbeitszeit gegen Witterungseinflüsse durch den Mieter zu schützen, durch den auch für ausreichende Bewachung zu sorgen ist. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen von höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
3. Mietzins
Der Mietzins/ Preise verstehen sich für einen einschichtigen Einsatz und zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Aufpreis für 2-Schichteinsatz 75%
Aufpreis für 3-Schichteinsatz 150%
Aufpreis für Einsatz unter erschwerten Einsatzbedingungen wie
Gießerei, Schrotthandel, Ziegelei, Betonwerke, Gerberei sowie Fischverarbeitung 20%
Die max. Betriebszeit beträgt 8 Std./Tag, 40 Std./Woche und 176 Std./Monat. Mehrstunden werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. Die Abrechnung erfolgt Kalendertätig.
Eine Maschinenbruchversicherung kann mit einer Selbstbeteiligung des Mieters in Höhe von 1.500,00 EURO pro Schadensfall abgeschlossen werden.
Anbaugeräte gegen Mehrpreis auf Anfrage.
Der Abholtag gilt als erster Miettag, der Rückgabetag als letzter (Eintreffen beim Vermieter). Frachtkosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Mieters, ebenso Treibstoffe.
4. Haftung
Wartungsarbeiten und normale Verschleißschäden gehen zu Lasten des Vermieters. Gewaltschäden, Haftpflichtschäden, mechanische Beschädigung der Bereifung sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung gehen zu Lasten des Mieters.
Eine Versicherung gegen Feuer, Diebstahl usw. ist durch den Mieter abzuschließen.
5. Rücklieferung
Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung der Mietsache dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen.
Die Mietsache ist in einem sauberen Zustand zurückgeben. Eventuell anfallende Reinigungskosten werden gesondert in Rechung in Rechung gestellt.
6. Sonstiges
Vertragsinhalte sind gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Durch Übernahme der Mietsache erkennt der Mieter die vorgenannten Bedingungen ausdrücklich an. Es gelten weiterhin auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, diesen Mietvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu Kündigen.
8. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
b) Erfüllungsort für alle nach diesem Vertrag zu erbringendem Leistungen ist der Sitz des Vermieters.
c) Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
10. Unwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen hiervon unberührt.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
- Für Selbstabholer
- Lieferung kann angeboten werden.
- LKW-Stunde / 83,30 Euro
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Vermieter seit: 15.05.2007
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