Legen Sie den geplanten Starttermin und Rückgabetermin fest.
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Der Mieter haftet für jeden Schaden, der während der Leihdauer (beginnt mit der Übernahme des Gerätes durch den Mieter) entsteht und über die normale Abnutzung des entliehenen Gerätes hinausgeht. Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand vom Mieter übernommen, wenn eventuelle Schäden an den entliehenen Geräten dem Vermieter nicht umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Ausfall von verliehen Geräten und dadurch entstandenen direkte oder indirekte Schaden. Die Geräte gelten erst nach vollständiger Funktions- und Zubehörkontrolle durch den Vermieter (bis zum folgenden Werktag) nach eintreffen des Gerätes beim Vermieter als in einwandfreiem Zustand zurückgenommen. Der Mieter hat für die entsprechende Verpackung der entliehenen Geräte für den Rücktransport zu sorgen.
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Vermieter seit: 02.12.2005
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