3-CCD-Mini-DV-Camcorder, 12fach optischer Zoom, LCD-Bildschirm, Autofocus, autom./manueller Weißabgleich, DV in/out
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Mietbedingungen
1. Auftragserteilung
Der Mietauftrag ist für den Mieter bindend. Soweit Angebote hierzu vorausgehen, sind diese auf Dauer von 30 Tagen als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Bei kurzfristigen Aufträgen ist der Lieferschein die Bestätigung des Auftrags.
2. Lieferung
Lieferung und Rücklieferung erfolgt bei Mietgeräten – wenn nicht anders vereinbart – durch den Mieter. Lieferung und Rücklieferung durch uns oder ein beauftragtes Unternehmen gehen auf Kosten des Mieters.
3. Preise und Zahlung
Preisstellung ist ab Lager Offenbach/Main zuzüglich evtl. anfallender Verpackungskosten und sonstigen Auslagen. Mietrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, in bestimmten Fällen Vermietung nur gegen Vorauskasse und entsprechende Kaution durchzuführen.
4. Eigentumsvorbehalt
Mietgeräte bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Weiterveräußerung ist nicht zulässig. Bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Mietgeräte hat der Mieter auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen.
5. Gefahrtragung während der Dauer des Mietverhältnisses
Nach Übergabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter haftet der Mieter für den Verbleib der Geräte sowie für Beschädigungen bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
6. Vertragsrücktritt
Stornierung eines Mietauftrages ist nur bis 14 Tage vor Mietbeginn ohne Kosten möglich. Bei kurzfristigerer Stornierung ist der Vermieter berechtigt, 60% des Auftragswertes zu berechnen.
7. Gewährleistung und Haftung
Sind die übernommenen Mietgeräte mangelhaft oder fehlen die zugesicherten Eigenschaften, oder treten während der Mietdauer Schäden auf, so hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen wird vom Vermieter, soweit möglich, umgehend Ersatz bereitgestellt. Weitergehende Schadensersatzansprüche können bei Ausfall der Mietgeräte in keinem Falle geltend gemacht werden.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Offenbach/Main. Bei Nichtkaufleuten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
9. Allgemeines
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die übrigen in Ihrer Wirkung unbeschränkt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt das von den Vertragspartnern erkennbar gewollte als vereinbart.
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Vermieter seit: 08.07.2005
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