Objektiv Sigma f. Nikon 18-200 F3, 5 - 6, 3
Das neue Hochleistungs-Powerzoom von Sigma ist mit einem optischen Bildstabilisator ausgestattet, um Verwacklungen zu vermeiden.
Es handelt sich um ein ideales "Reisezoom", da es einen großen Brennweitenbereich abdeckt (Weitwinkel bis hin zu einem sehr großen Zoombereich). Man benötigt keinen Objektivwechsel und muß nicht mehrere Objektive mit sich herumschleppen bzw. einpacken.
Desweiteren hat man dadurch den Vorteil, daß kein Staub auf den Sensor gelangen kann.
Bei Verleih beträgt die Kaution 250 Euro. Versandzeit ist Leihzeit.
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Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Absprachen sind ausschließlich schriftlich geltend.
Die bei erento angegebenen Preise sind incl. der gesetzlichen MwSt. und grundsätzlich ohne Lieferung. Als Preisberechnung gilt der Abholtag und der Liefertag als 1 gesamter Tag.
Bei Lieferung per Logistikunternehmen: Absendetag ist der Bestelltag - Rücksendetag vom Mieter der eingegebene letzte Tag! Hier gilt Vorausüberweisung, wobei die Zahlung vor dem Absendetag gutgeschrieben sein muß.
Im Preis von 14 Euro ist die Hin- und Rücksendung inbegriffen.
Die Lieferung sowie Einrichtung vor Ort und Einweisung ist gegen Aufpreis im Raum Augsburg möglich.
Versand und Gefahrenübergang
Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem vom Vermieter
gewählten Versandweg grundsätzlich als versicherter Versand. Der Mieter erhält einen Paketaufkleber für den Rückversand zur Verfügung gestellt. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder fehlende Liefermöglichkeit unseres Lieferanten verlängert sich die Lieferzeit um die angemessene Zeit.
Das Mietobjekt ist nicht durch den Vermieter versichert, es wird dem Mieter empfohlen, zu seinen Lasten eine entsprechende Versicherung zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen.
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache.
Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden
sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu
befolgen. Der Mieter bestätigt, mit dem ordnungsgemäßem Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein.
Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten
(z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.)
Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet,
die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte
ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie
nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt.
Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
Bei allen Mietobjekten bleibt der Mietgegenstand unser Eigentum.
Der Mietgegenstand wird vor der Übergabe sorgfältig auf Mängel überprüft und in einwandfreiem
Zustand übergeben. Der Kunde muß mit dem Mietgegenstand sorgfältig umgehen. Er haftet in voller Höhe für aufkommende Schäden oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin (Tag ) in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wird der vereinbarte Termin nicht eingehalten, so ist der Vermieter umgehend zu unterrichten. Der Mietzeitraum gilt in diesem Fall als kostenpflichtig verlängert. Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietobjekte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter/Lieferanten zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen.
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Wir vermieten den Artikel wie in der Produktbeschreibung angegeben. Wir liefern keinen Software- oder Hardwaresupport.
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind uns unverzüglich ab Erhalt der Lieferung bzw. Leistung mitzuteilen. Dem Vermieter ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen.
Im Falle fehlender oder verspäteter Mängelrüge sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.
Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden,
Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die wahrend der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.
Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen. Lampenschäden, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe werden bei defekter Rückgabe dem Mieter zum Selbstkostenpreis berechnet.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch die Nutzung des Mietobjektes entstanden sind.
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen
sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüberhinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Die Mietgebühren sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, im voraus per Überweisung zu entrichten.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und Teilnichtigkeit
Für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Augsburg Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant
und Kunde gilt deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen
unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
- Für Selbstabholer
- Lieferung kann angeboten werden.
- Hinversand 7 Euro, Rückversand in Eigenregie.
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Vermieter seit: 06.04.2005
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