Mietbedingungen
Allgemeine Vermietbedingungen für Anhänger, Caravans und Reisemobile (AGB)
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.
Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht
1.1 In der AGB wird die Firma nachfolgend als Vermieter genannt.
1.2 Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die miet weise Überlassung des Anhängers, Caravans oder Reisemobiles. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.3 Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651 a l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
1.4 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter dem Mieter sind schriftlich zu treffen.
2. Mindestalter, berechtigte Fahrer
2.1 Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 21 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mind. einem Jahr in Besitz eines Führerscheins der Kl. III bzw. der Kl. B, bzw. eines entsprechenden nationalen/ internationalen Führerscheins sein.
2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Fahrzeuge des Vermieters ein Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bzw. 3,5 Tonnen haben und für das Führen dieser Fahrzeuge ein dem entsprechender Führerschein erforderlich ist. Besitzer eines Führerscheins der Kl. B haben zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich der technisch zul. Gesamtmasse des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs zu halten. Kann bei Anmietung ein entsprechender Führerschein nicht vorgelegt werden, gilt das Fahrzeug als nicht abgeholt. In diesem Fall gelten die entsprechenden Stornobedingungen (siehe 4.2)
2.3 Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung benannten Fahrern bewegt werden.
2.4 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des Fahrers, dem er das Fahrzeug überlassen hat, wie für eigenes einzustehen.
3. Mietpreise und deren Berechnung, Mietdauer
3.1 Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Der S-Tarif gilt ab mind.30 Miettage mit 150 Freikilometer je Tag, bei kürzerer Anmietung wird der Tagesmietpreis nach dem A-Tarif berechnet. Bei Mietdauer weniger 15 Tage sind die Freikilometer auf 250 km pro Tag begrenzt. (Mehrkilometer € 0,32, -pro km) Es gelten jeweils die Preise der in der Preisliste ausgewiesenen Saison, in die der gebuchte Mietzeitraum fällt. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale von € 90, - berechnet.
3.2 Die jeweiligen Mietpreise beinhalten: unbegrenzte Kilometer ab 15 Tage; dem Leitbild der Kaskoversicherung entsprechender Versicherungsschutz (s. u. Ziff.12); Mobilitätsgarantie der Fahrzeughersteller.
3.3 Die Tagespreise werden während der Mietzeit pro Übernachtung berechnet. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Mietfahrzeugs zwischen 15 und 17Uhr durch den Mieter an der Vermietstation und endet bei Rücknahme des Mietfahrzeugs zwischen 10 und 11 Uhr durch die Mitarbeiter der Vermietstation.
3.4 Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnet der Vermieter pro angefangene Stunde € 50-,. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter.
3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
3.6 Das Reisemobil wird voll getankt übergeben und muss voll getankt zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet der Vermieter Dieseltreibstoff lt. aktueller Preisliste zzgl. € 20, - für den Tankservice. Treibstoff und Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter.
4. Reservierung und Umbuchung
4.1 Reservierungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter gemäß Ziff. 4.2 und ausschließlich für Fahrzeuggruppen,
nicht für Fahrzeugtypen verbindlich.
4.2 Nach Erteilung der schriftlichen/ telefonischen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter ist innerhalb von fünf Tagen eine Anzahlung von 20% zu leisten. Die Reservierung ist erst dann für beide Seiten verbindlich. Bei Überschreiten dieser Frist durch den Mieter ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden. Im Falle eines vom Kunden veranlassten Rücktrittes von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren, berechnet von der ersten bestätigten Buchung fällig: bis zu 80 Tagen vor Mietbeginn 20% des Mietpreises, zwischen 79 bis 40 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises, zwischen 49 bis 20 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises, weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises, am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 95% des Mietpreises.
4.3 Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann umgebucht werden, soweit anderweitig beim Vermieter freie Kapazitäten vorhanden sind und die gewünschte Alternativbuchung der ersten vom Umfang her entspricht. Spätere Umbuchungen sind nicht möglich. Pro Umbuchung wird ein Unkostenbeitrag von € 50, - erhoben. Ein Rechtsanspruch zur Umbuchung oder Änderung der Daten besteht nicht.
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Bei Vertragsabschluss, spätestens 24 Stunden danach, ist eine Anzahlung, in Höhe von 20% (mind.€ 250, -per ec-Karte, nicht bei Anhängern) zu zahlen. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens bis 20 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekannt zu gebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein.
5.2 Die Kaution von € 1.000, - (200, - bei Anhänger) muss spätestens bei Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei hinterlegt werden oder auf dem Konto gutgeschrieben sein.
5.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
5.4 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung durch den Vermieter nur auf das angegebenes Konto per Überweisung zurück erstattet. Zusätzlich zu dem im Voraus vom Mieter entrichteten Mietpreis anfallendes Entgelt wird bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.
5.5 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
5.6 Kreditkarten Zahlungen werden nur gegen einen Aufschlag von 5 % entgegengenommen.
6. Übergabe, Rücknahme
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieters in der Übergabestation teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermiet-Station eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückga