Auszug aus den Mietbedingungen
Fahrtstrecke: Auslandsfahrten sind grundsätzlich in alle europäischen Länder mit Ausnahme der Türkei, Länder des islamischen Einflusses sowie Kriegs-und Krisengebieten und Ländern mit Warnstufen des Ausw.Amtes. Falschangaben im Mietvertrag haben den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Verlust oder Beschädigung.
Reservierung: Die Reservierung kann nur auf einen Fahrzeugtyp (Klasse), nicht aber auf ein spezielles Fahrzeug vorgenommen werden. Der Vermieter ist berechtigt Fahrzeuge auch gruppenübergreifend umzubuchen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug. Sollte am Tag der Abholung der gebuchte Fahrzeugtyp nicht zur Verfügung stehen, wird Ihnen ein entsprechend anderer Fahrzeugtyp übergeben. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz bei Totalausfall.
Mietpreis: Im Mietpreis sind enthalten:
-Mietzins laut aktueller Preisliste (inkl. gesetzlicher MwSt)
-Zubehör/Ausstattung gemäß Fahrzeug und Servicepauschale
-Alle gefahrenen Kilometer. (Begrenzt auf 2500km/Woche)
Versicherungskaution & Sicherheitsleistung: Bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Mieter eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 750.-€ zu hinterlegen. Gibt der Mieter das Reisemobil unbeschädigt zurück, wird die Kaution per Überweisung zurückgezahlt. Unberührt davon bleibt die Haftung des Mieters wegen versteckter Mängel. Darüberhinaus haftet der Mieter bis 1000.-€ je Schadensfall in der Vollkaskoversicherung und bis 250.-€ in der Teilkaskoversicherung.
Zahlungsweise: Mit Abschluß des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 250.- € in bar oder innerhalb von 3 Tagen per Überweisung zu zahlen. Der im Mietvertrag vereinbarte Gesamtmietpreis ist spätestens 8Tage vor Reiseantritt zu überweisen oder bar bei Abholung des Fahrzeuges zu zahlen. Bei Überweisung ist am Abholtag ein Nachweis zu erbringen. Sollte dies vom Mieter nicht erbracht werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Falle verfällt die Anzahlung zugunsten des Vermieters.
Rücktritt: Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist schriftlich durch Einschreibebrief gegenüber dem Vermieter zu erklären. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, hat er die folgenden Anteile des Gesamtmietpreises zu zahlen:
- 35% bei Rücktritt > 50 Tage vor Mietbeginn (mind.250.-€);
- 55% bei Rücktritt 49-21 Tage vor Mietbeginn (mind. 250.-€);
- 75% bei Rücktritt 20-10 Tage vor Mietbeginn (mind. 250.-€);
- 100% bei Rücktritt < 10 Tage vor Mietbeginn (mind. 250.-€)
sowie bei Nichtabnahme des Fahrzeugs oder bei vorzeitiger Rückgabe. Gegen die bei Rücktritt entstehenden Kosten kann sich der Mieter durch Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen.
Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren: Bei der Fahrzeugübergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem alle Mängel sowie die Ausrüstungsgegenstände, die der Vermieter stellt, vermerkt werden. Durch die Unterschrift erkennt der Mieter dieses Übergabeprotokoll als Vertragsbestandteil an. Das Reisemobil wird zum vereinbarten Termin vom Vermieter in gereinigtem Zustand übergeben und ist vom Mieter ebenso gereinigt zurückzugeben. In der Übergabepauschale ist die Aussenreinigung des Fahrzeuges enthalten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei über Gebühr verschmutztem Fahrzeug eine Aussenreinigungsgebühr von 100.-€ zu erheben. Sollte der Mieter seiner Verpflichtung zur Innen-und Toilettenreinigung ganz oder teilweise nicht nachgekommen sein, so werden Innenreinigung (150.-€) und WC-Reinigung (50.-€) separat berechnet. Bei verspäteter Rückgabe des Reisemobils ist der Vermieter berechtigt 1Tagessatz pro Stunde zu berechnen. Zusätzlich haftet der Mieter für alle Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe entstehen.
Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit die Deckung im Rahmen der für das Reisemobil abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn Schäden nicht durch die Versicherung gedeckt sind.Zur Aufbewahrung von zurückgelassenen Gegenständen ist der Vermieter nicht verpflichtet. Sollte aufgrund unverschuldeter Umstände (zB.Unfall oder verspätete Rückgabe) ein besehenes Fahrzeug nicht zur Verfügung stehen, so ist der Vermieter bemüht ein anderes Fahrzeug zur Verfügung stellen.
Rauchverbot/Tiere: ABSOLUTES RAUCHVERBOT in allen Fahrzeugen. Bei verstß erheben wir 500.-€ Straffe zzgl Innenreinigungsgebühren. Die Mitnahme von Tieren kann nur nach Absprache erfolgen. der Mieter haftet voll umfänglich für verunreinigungen und Beschädigungen im /am Fahrzeug auch über die Kaution hinaus
Der Mieter erwirkt bei der Mietung keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug. Eine grundsätzliche Verpflichtung des Vermieters gegenüber dem Mieter besteht nicht; Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter können nicht geltend gemacht werden.
Haftung des Mieters: Der Mieter haftet bei von Ihm verschuldeten Schäden im oder am Fahrzeug für die Reparaturkosten und für die Kosten, die nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen werden. Unberührt davon bleiben die Haftung des Mieters sowie Rückgriffansprüche des Vermieters gegenüber Dritten. Der Mieter haftet für Unfallschäden unbegrenzt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Hat der Mieter oder sein Fahrer Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß dieser Geschäftsbedingungen verletzt, so haftet der Mieter voll, es sei denn, seine Pflichtverletzung hatte auf die Feststellung des Schadens keinen Einfluß. Der Mieter haftet voll für die Schäden, die bei der Benutzung des Reisemobils durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu einem verbotenen Zweck, durch Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges (z.B. Nichtbeachtung der Höhe/Breite des Reisemobils bei Durchfahrten) entstanden sind. Im übrigen gilt die gesetzliche Haftung. Der Mieter haftet ebenfalls für verspätet eintreffende Strafmandate oder Ordnungswidrigkeiten die auf seine Mietzeit fallen.
Reparaturen: Werden Reparaturen nötig, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen diese vom Mieter bis zum Preis von 100.-€ ohne Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Größere Reparaturen bedürfen zumindest der telefonischen Einwilligung des Vermieters. Während der Garantiezeit von Neufahrzeugen darf die Reparatur nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden. Ist der Mieter nicht für den Schaden haftbar, werden die Reparaturkosten gegen Vorlage der Rechnungen vom Vermieter zurückerstattet. Für die Ausfallzeiten während Reparaturen hat der Mieter keinen Anspruch auf Ersatzfahrzeuge oder anderweitige Entschädigungen.
Berechtigte Fahrer: Nur der Mieter selbst und die im Mietvertrag angegebenen Fahrer dürfen das Fahrzeug lenken. Eine Unter-, Weitervermietung oder Überlassung ist ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter Namen und Anschrift aller Fahrer des Reisemobils auf Verlangen bekanntzugeben, soweit diese nicht schon im Mietvertrag aufgeführt sind. Der Mieter haftet für das Verschulden der Fahrer wie für das eigene, die Fahrer sind insoweit seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Mindestalter des Mieters und der Fahrer ist 21 Jahre; mind. 3Jahre Führerscheinbesitz der Klasse B oder BE.
Verbotene Nutzung: Dem Mieter ist mit dem Reisemobil untersagt
* die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen/Fahrzeugtests;
* die Beförderung von: explosiven, leicht entzündlichen, giftigen,
radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen;
* Zollvergehen und sonstige Straftaten zu begehen, auch wenn diese
nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;
* das Fahrzeug weiterzuvermieten zu verleihen oder zu überlassen;
* eine andere als die dem Fahrzeug entsprechende Nutzung zu tätigen,
oder das Fahrzeug zum Zwecke gewerblicher (sexueller oder
sonstiger) Tätigkeiten zu gebrauchen.
Verhalten bei Unfällen: Hat sich ein Unfall ereignet, ist der Fahrer verpflichtet, die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung der Schuldfrage notwendig ist/ wenn Personen verletzt worden sind/ oder der Schaden voraussichtlich 500.-€ übersteigt, sofern nicht auf andere Weise die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können. Der Mieter oder ein anderer Fahrer dürfen ein Verschulden und gegnerische Ansprüche nicht anerkennen. Handelt es sich um Teilkaskoschäden (Glas, Wild, Brand, Entwendung), ist der Erhaltung des Versicherungsschutzes bei einem Schadensbetrag von über 50.-€ unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten.
Zurückbehaltung: Der Mieter ist in keinem Fall berechtigt, daß von ihm gemietete Fahrzeug wegen vermeintlicher eigener Ansprüche zurückzuhalten.
Schlußbestimmungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages und durch Unterzeichnung des Mietvertrages von den Parteien anerkannt. Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt davon die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand: Es gilt grundsätzlich Darmstadt als vereinbart.