Was wollen Sie mieten?
z.B. Wohnmobil, Transporter, Hüpfburg
Wo?
Land, Ort oder PLZ
 
Artikelnummer: 1280509719
Starten Sie über erento eine unverbindliche Mietanfrage und Sie erhalten sofort die Kontaktdaten des Vermieters.
  • Sparen Sie Geld
  • Kostenlos für Sie!
  • Hohe Sicherheit

Trabi Safari

Eine spannende Orientierungsfahrt mehr Text

Standort:
DE-06886 Lutherstadt Wittenberg
Hersteller: Trabant
Leistung (PS): 26 PS
Farbe: 30 Fahrzeuge in vielen Farben
Marke: Trabant
Modell: P 601
Personen: max. 4 Personen pro Fahrzeug
Preis (in EUR inkl. MwSt)
 
Pauschal: 190,-
Steuern Sie einmal selbst den legendären Trabant durch seine Heimt- dann wird Geschichte lebendig.
Fahrerisch reizvolle Strecken liegen zwischen den Wertungsprüfungen. Ob Halbtags- oder Tagestour, an diesen Ausflug werden Sie noch lange zurückdenken...
Im Ziel angekommen, gehören Sie vielleicht zu den Tagessiegern. Jeder Teilnehmer erhält den Trabant- Führerschein, der ihn daran erinnern wird, dass diese Spritztour mehr als nur Autofahren war.

Unsere Leistungen für Sie pro Trabant:
Organisation der Trabi-Safari
Bereitstellung der Fahrzeuge inkl. Tankfüllung und Versicherung
Briefing sowie Karten und Informationsmaterial
Technische Betreuung
Siegerehrung und Erinnerungsgeschenk
(Der angegebene Preis gilt pro Trabant mit 2 Insassen)

info@event-touring.com

Friedenstraße 21
06888 - Mühlanger

034922/66507

email: info@event-touring.com


Die Projektanfrage ermöglicht Ihnen den direkten Kontakt zum Vermieter. Bei einer gezielten Anfrage mit Termin nutzen Sie bitte den Kalender und klicken Sie auf 'weiter'. Sie gelangen zum Eingabefeld für Ihre Anfrage.
Legen Sie den geplanten Starttermin und Rückgabetermin fest.
Einen Moment bitte. Die Verfügbarkeit wird geprüft.
  • Klimaanlage:   
  • Automatik:   
  • Radio / CD:   
  • Navigationssystem:   
Mo 9h - 17h
Di 9h - 17h
Mi 9h - 17h
Do 9h - 17h
Fr 9h - 17h
Sa geschlossen
So geschlossen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Mietpreis
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Anmeldung geltenden Tarife. Im Mietpreis sind die Kosten für Betanken, Benzin, Servicegebühren enthalten.
§ 2 Allgemeines
§ 2.1. Fahrzeugübergabe
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug im verkehrssicheren, unbeschädigten Zustand, ohne erkennbare Mängel, sofern nicht im Mietvertrag aufgeführt.
Mit dem Fahrzeug übernimmt der Mieter die Wagenschlüssel, die Wagenpapiere, ( KFZ – Zulassung, Abgasbescheinigung )
Der eventuelle Verlust und die Wiederbeschaffung sind vom Mieter zu zahlen.
Etwas anderes gilt nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Der Mieter erhält das Fahrzeug vollgetankt.
§ 2.2. Mietdauer und Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugübernahme und Rückgabe richtet sich nach der gebuchten Trabi-Safari-Veranstaltung.
§ 2.3. Führungsberechtigung und allgemeine Pflichten
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von dessen Familienangehörigen benutzt werden. Eine Weitervermietung oder Weiterverteilung ist untersagt. Voraussetzung für das Lenken eines Wagens ist immer eine gültige Fahrerlaubnis. Bei Verstoß hat der Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht. Der Mieter haftet darüber hinaus für jeglichen Schaden voll. Der Mieter verpflichtet sich, auf Verlangen beim Vermieter die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst benannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeugs die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug bei Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, entzündbaren, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen.
§ 3 Pflichten des Mieters
§ 3.1. Wartung und Reparatur während der Mietzeit
Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand und unbeschädigt zurückzugeben. Andernfalls werden dafür anfallende Kosten in Rechnung gestellt. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter schriftlich oder fernmündlich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur unumgänglich werden, so ist das Fahrzeug unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben, bevor weitere Schäden eintreten. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Vermieter zuvor davon unbedingt zu informieren und die Genehmigung zur Reparatur abzuwarten. Die spätere Reparaturkostenrechnung kann nur bei Vorlage der entsprechenden Belege abgerechnet werden.
§ 3.2. Verhalten bei Unfall und Diebstahl
Bei einem Unfall hat der Mieter bzw. Fahrer dafür zu sorgen, dass nach Absicherung der Unfallstelle und der Leistung erster Hilfe alle zur Beweissicherung und Schadensminderung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Insbesondere hat der Mieter und Fahrer folgende Schritte zu befolgen:
· Sofort polizeiliche Unfallaufnahme veranlassen
· Namen und Anschriften von Unfall beteiligten und Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und zusätzlich Unfallort, Unfalldatum, Unfallzeit und alle Unfallumstände schriftlich festzuhalten.
· Keine Abgabe eines Schuldanerkenntnisse, keine Haftungsübernahme zu erklären und keine Erklärung mit vergleichbarer Wirkung abzugeben
· Angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug zu treffen
· Dem Vermieter unverzüglich den Schaden zu melden und eine detaillierte schriftliche Unfallerklärung/ bericht zu übergeben
Der Mieter und Fahrer dürfen sich nicht vor Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme vom Unfallort entfernen ( Unfallflucht)
Die Pflichten des Mieters bei einem Unfall gelten auch für selbstverschuldete Unfälle ohne Wirkung Dritter.
Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges, Fahrzeugteilen oder Einbruch in das Fahrzeug oder einer Beschädigung durch Dritte während des Parkens hat der Mieter oder Fahrer sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Anschließens unter Vorlage der polizeilichen Bescheinigung Meldung beim Vermieter zu erstatten
Das gleiche gilt für Unterschlagung des Fahrzeuges.

4. Haftung
§ 4.1. Haftungsgründe
Mieter und Fahrer haften für alle entstandenen Schäden persönlich, wenn folgende Sachverhalte vorlagen:
· Die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
· Durch Alkohol-, Drogen-, Medikamente oder sonstige weise bedingte Fahruntüchtigkeit vorlag.
· Die Polizei nicht unverzüglich bei Schadenseintritt hinzugezogen wurde
· Ein Unfallschaden oder Diebstahlschaden verspätet gemeldet wurde
· Das Fahrzeug von anderen als die genannten Personen, insbesondere solche ohne gültige Fahrerlaubnis geführt wurde
§ 4.2. Haftungshöhe
Soweit der Mieter und Fahrer nach diesen Bedingungen haften, erstreckt sich seine Haftung auf:
· Fahrzeugschaden bis zur Höhe des Widerbeschaffungswertes des Fahrzeuges vor Schadenseintritt
· Wertminderung
· Gutachten
· Abschleppkosten
· Rückholkosten zur Vermietstation
§ 4.3. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung 2 Mill. Deckungssumme nach Pauschalsystem. Für evtl. beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör, persönlichen Gegenständen geht zu Lasten des Mieters. Wagenpapiere dürfen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
§ 4.4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle von ihm verschuldeten Unfallschäden. Der Mieter haftet jedoch, auch wenn ein Haftungsausschluss vereinbart worden ist, für Unfallschäden unbegrenzt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder den Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Die Haftungsfreistellung ist ebenfalls nicht gegeben, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß verwendet, oder an andere, nicht befugte Personen weitergibt oder gegen die Bestimmungen beim Verhalten bezüglich Verkehrsunfällen verstößt.
Für alle durch das Ladegut oder unsachgemäße Behandlung wie z.B. schlechtes Verstauen oder Ungenügenden Verschluss entstehenden Schäden haftet der Mieter ohne Begrenzung. Gleichfalls haftet der Mieter für Abschleppkosten, Sachverständigengebühr, Wertminderung und Einsatzausfall während der Reparaturzeit. Als Einsatzausfall wird pauschal ausgegangen von dem vereinbarten täglichen Mietsatz. Der Vermieter hat das Recht, zusätzlich 20 % zu verlangen. Generell ist der Vermieter nicht verpflichtet, hierfür einen Nachweis zu erbringen, oder ob das beschädigte Fahrzeug hätte weitervermietet werden können. Im übrigen tritt die gesetzliche Haftung in Kraft.
§ 4.5. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter, werden ausgeschlossen.
§ 5 Weitere Bestimmungen
§ 5.1 Gerichtsstand
Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag gilt als Gerichtsstand Lutherstadt Wittenberg als vereinbart.
§ 5.2. Datenschutzklausel
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Diese können an den zentralen Warenring, also an Dritte, weitergegeben werden, wenn bei der Anmietung gemachte Angaben falsch sind, das gemietete Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben wird, Mietforderungen oder dem Vermieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden.
§ 5.3. Nichtigkeit und Teilnichtigkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam berührt dies die Wirkung der übrigen Regelungen nicht.
§ 5.4. Nebenabreden und Ergänzungen
Vom Mietvertrag oder den allgemeinen Geschäftbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform.

Vermieter: (38)
Bewertungen: 0 Bewertungen

Positiv Positiv 0
Neutral Neutral 0
Negativ Negativ 0

Vermieter seit: 20.10.2005
Anzahl eingestellte Artikel: 2

Bewertungen lesen
weitere Mietartikel dieses Vermieters

1. Start & Rückgabe
Legen Sie den geplanten Starttermin und Rückgabetermin fest.
Startdatum:

Rückgabedatum:
Preis: EUR 0
0
Standort:
DE-06886 Lutherstadt Wittenberg
Anzahl:
Notiz an Vermieter:
2. Dateneingabe
Kontaktdaten erhalten
Kostenlose & unverbindliche Anfrage: Sie erhalten die Kontaktdaten des Vermieters per eMail.
 Ich bin neu bei erento.    Ich habe bereits erento Mitgliedsdaten.
eMail:
Passwort:
Legen Sie Ihr Passwort fest. Mindestens 6 Zeichen.
Anrede:
Vorname:
Name:
 
 
Ich nutze erento
privat
gewerblich
Adresse:
Land:
PLZ / Ort:
Telefon:
Ich möchte über Trends und Mietideen informiert werden.
Ich akzeptiere die AGB und die Hinweise zum Datenschutz.
eMail:
Passwort:
 
Sie haben Ihr Passwort vergessen?
 
erento schützt Ihre Privatsphäre

Ihre persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Sie unterliegen den gesetzlichen Datenschutz­­­bestimmungen und werden verschlüsselt per SSL übertragen.
Ihre Anfrage ist kostenlos & unverbindlich - Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein. 
spacer
spacer

Artikel wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt

Trabi Safari


wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt

Sie können nun Folgendes machen:

» Zurück zum Artikel
» zur Kategorie Fun Cars
» zur Startseite
oder suchen Sie nach weiteren Mietartikeln:
  
spacer
spacer
Startdatum - Bitte klicken Sie in dem Kalender auf Ihr gewünschtes Startdatum.
schliessen
Rückgabedatum - Bitte klicken Sie in dem Kalender auf Ihr gewünschtes Rückgabedatum.
schliessen
Bitte legen Sie gültige Start- und Rückgabetermine fest.


Anzahl der Artikel muss größer 0 sein.