Beschreibung:
TomTom One ist einfach tragbar und vereint Benutzerfreundlichkeit mit Touchscreen-Technologie und einem einzigartigen neuen Design. Routenplanung anhand der gewünschten Ankunftszeit, optionale Warnhinweise beim Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, geschwindigkeitsabhängige Lautstärke und kristallklare 3D- und 2D-Grafiken für eine perfekte Anzeige bei Tag und Nacht sind nur einige der herausragenden Funktionen des Tomtom One.
Navigation von Haustür zu Haustür überall in Westeuropa
Die allerneuesten NAVTEQ-Karten sind nahtlos auf einer SD-Karte installiert, so dass Sie zu jeder Adresse in Westeuropa navigieren können.
Reichweite:
Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, Schweiz und Vatikanstadt.
Kartenmaterial USA/Kanada
Technische Daten:
- GPS-Chipsatz mit hoher Leistung
- 32 MB RAM
- CPU 266 MHz
- 3, 5 Zoll TFT-Vollfarbdisplay mit LCD-Touchscreen (320 x 240 Pixel, 64.000 Farben)
- Interner Litium-Ionen-Akku (2 Stunden Nutzungsdauer)
- 96 x 82 x 25 mm, 174 g
- Betriebstemperatur: -10 °C bis +55 °C
- Bluetooth 2.0
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9h - 20h
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9h - 20h
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9h - 20h
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9h - 20h
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9h - 16h
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geschlossen
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3. Mietbedingungen
 Der Vermieter stellt dem Mieter für den oben genannten Zeitraum (Mitdauer) den Mitgegenstand zu Nutzung zur Verfügung. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Die gespeicherten Karten sind nicht älter als 2 Jahre. Das vermietete Navigationssystem ist neuwertig.
 Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang des Gerätes dieses auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an dem Mietgegenstand zu beheben, oder ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen.
 Der Mietgegenstand ist dem Vermieter am Rückgabetag (Mietende) vollständig auszuhändigen, bzw. unmittelbar nach Mietende zurückzuschicken.
 Bei Mitbeginn ist eine Kaution von 100,00 € in bar zu hinterlegen, bzw. bei Versand vorab zu überweisen. Diese wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. Zurücküberwiesen, wenn der Mietgegenstand unbeschädigt, funktionstüchtig und vollständig ist.
 Das Gerät ist zu keiner Zeit unbeaufsichtigt im Auto oder an einer anderen, Dritten zugänglichen, Stelle aufzubewahren. Wird das Gerät nicht in der Saugnapfhalterung betrieben oder zum Navigieren benutzt, ist es in der Schutztasche aufzubewahren und vor Verlust, Beschädigungen, Diebstahl bzw. Raum zu schützen.
 Wird der Mietgegenstand beschädigt, geht verloren, wird gestohlen oder ist anderweitig nicht mehr einsatzfähig (ganz oder teilweise), ist der Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes oder ggf. der Ersatzteile incl. Reparaturkosten vom Mieter zu ersetzen.
 Die Rückgabezeit (Uhrzeit) am der Rückgabe ist bei Mietbeginn anzugeben. Die Rückgabezeit wird auf _______ Uhr festgelegt. Kann diese nicht eingehalten werden, ist der Vermieter rechtzeitig telefonisch zu informieren und ein neuer Termin abzustimmen.
 Wird der Rückgabetag nicht eingehalten und der Vermieter nicht informiert, sind pro Verspätungstag 20,00 € Zuschlag zu zahlen.
 Der Vermieter haftet nicht für Ereignisse, die nicht von Ihm beeinflusst werden können, insbesondere: Ausfall der GPS-Systeme, Fehlbedienung, Softwarefehler, Umwege durch falsche Routenberechnung, Anzeige bzw. Ansage.
 Das Navigationssystem hat während der Fahrt eine Ablenkung des Fahrers zur Folge. Für möglicherweise entstandene Schäden durch Unfälle kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Das Gerät ist vom Fahrer ausschließlich bei stehendem Fahrzeug zu bedienen.
 Es ist untersagt, Speichermedien (falls vorhanden) aus dem Gerät zu entfernen, das Gerät an einen Computer oder andere Geräte anzuschließen, die Software zu verändern, das Gerät zu öffnen bzw. anderweitig zweckentfremdet zu gebrauchen.
 Persönliche Daten, die in die Kundendatei aufgenommen werden, werden nicht an Dritte weitergegeben.
 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag Regelungslücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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