Die neue Thule Atlantis ist ein Kunststück: eine kompakte Silhouette verbirgt ein großes Ladevolumen! Die Front- und Heckpartien sind speziell geformt, um die Aerodynamik zu verbessern und das Ladevolumen zu optimieren. Dank des neuen Befestigungssystems Power-Grip, mit dem Sie die Box mit wenigen Drehungen am Haltesystem befestigen können, fällt die Montage der Box jetzt leichter als je zuvor. Die beidseitige Öffnung (also von Fahrer- und Beifahrerseite - "Dual-Side") und die Zentralverriegelung sind Produktmerkmale, die den Umgang mit der Dachbox ebenso erleichtern.
Die Details:
Außenabmessungen (cm): 196 x 78 x 44
Innenabmessungen (cm): 190 x 73
Volumen: 480 Liter
Max. Zuladung: 75 kg
Max. Anzahl an Skiern oder Snowboards: 6-8 (Angabe gilt nur in Verbindung mit Original Thule Lastenträger. Bei Verwendung von Trägern anderer Hersteller wenden Sie sich bitte an uns.)
Befestigungssystem (80 mm): Einfach mit Drehknöpfen am Haltesystem! ("Power-Grip")
Öffnung der Box: beidseitig ("Dual-side")
Selbstverständlich belohnen wir Langzeitmieter: pro Woche Mietdauer schenken wir Ihnen einen weiteren Miettag dazu!
Zum Beispiel: Mieten Sie eine Box sieben Tage, erhalten Sie den achten Tag geschenkt. Sie bezahlen dann also statt 40 EURO nur 35 EURO! Mieten Sie die Box zwei Wochen, erhalten Sie weitere zwei Miettage geschenkt ... und so weiter.
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1. Benutzung des Zubehörs
Der Mieter ist verpflichtet, das Zubehör sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Dem Mieter ist besonders untersagt
a) das Zubehör auf anderen als dem auf der Vorderseite benannten Fahrzeug zu benutzen;
b) das Zubehör zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen zu benutzen.
Der Mieter darf ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters Teile des Zubehörs weder austauschen noch entfernen.
2. Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe können nur zu den Geschäftszeiten der auf der Vorderseite des Vertrages genannten Geschäftsstelle des Vermieters durchgeführt werden. Das Zubehör wird sauber und ohne äußerlich erkennbare Mängel an den Mieter übergeben.
Beanstandungen sind vom Mieter unmittelbar nach Übergabe gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Der Mieter hat das Zubehör am Ende der Mietzeit am Ort der Übernahme in dem Zustand zurück zu geben, der dem Anlieferungszustand des Gerätes unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen Mietgebrauch entstandenden ordnungsgemäßen Nutzung entspricht.
Der Vermieter behält sich vor, das Zubehör jederzeit auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen, wenn es nicht in Übereinstimmung mit diesem Mietvertrag benutzt wird.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Mieter für jeden Schaden haftbar, der dem Vermieter aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht.
Der Vermieter nimmt im Falle starker Verschmutzung nach Rückgabe des Zubehörs eine Reinigung auf Kosten des Mieters vor.
3. Zahlungsweise
Die Vergütung und die Sicherheitsleistung sind bei der Übergabe des Zubehörs fällig. Vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung hat die Bezahlung des Mietentgeltes sowie der Kaution in Höhe von € 200,- in bar zu erfolgen. Bei Verzug des Mieters wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 3,- erhoben. Nach Verzugseintritt beträgt der Verzugszins 3 % über dem Bundesdiskontsatz, mindestens aber 6 % jährlich. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen.
4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe des Zubehörs dem Vermieter gegenüber für jegliche Beschädigungen, als auch den Untergang der Mietsache.
5. Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Zubehörs entstehen, es sei denn, der Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Gegen Betriebsangehörige und Erfüllungsgehilfen des Vermieters können insoweit Ansprüche nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen dem Vermieter selbst nicht bestehen.
6. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um eine betriebs- und verkehrssichere Benutzung des Zubehörs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von maximal € 16,- ohne weiteres in Auftrag gegeben werden. Größere Reparaturen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
7. Verschiedenes
Verbindliche Reservierungen von bestimmtem Zubehör werden vom Vermieter nicht vorgenommen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht an dem Mietobjekt zu. Aufrechnungen mit Ansprüchen des Mieters oder Dritter sind ausgeschlossen.
Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist der Standort der auf der Vorderseite des Vertrages genannten Geschäftsstelle des Vermieters. Bei Kauf des Zubehörs durch den Mieter wird der anfallende Mietpreis auf den Bruttopreis der gültigen Bruttopreisliste angerechnet.
- Lieferung gegen einen geringen Aufpreis im Stadtgebiet Magdeburg möglich. Außerhalb Magdeburgs auf Anfrage.
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Vermieter seit: 25.04.2007
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