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LKW bis 7, 5 t Koffer mit Ladeboardwand z.B. MB Atego, MAN , IVECO !!! kostenlose...

LKW bis 7, 5 t Koffer mit Ladeboardwand mehr Text

Standort:
DE-01662 Meißen
Art: ohne Fahrer
Gewicht: 7,49t
Marke: Mercedes Benz , Iveco , Mitsubishi , MAN
Laderaum (LxBxH): 608x243x238
Preis (in EUR inkl. MwSt)
 
1 Tag: 145,-
weitere: 145,-
Wochenende: 145, 00 EUR incl. 100km

Mo-Fr: 145, 00EUR incl. 100km


Incl. 100 Km/Tag

Preisstaffel(pro Tag):

incl. 200km : 169, 00 EUR
incl. 300km : 199, 00 EUR
incl. 500km : 255, 00 EUR

Mehrkilometer nur 0, 35 EUR/km

Laderaummaße:

Länge 608cm
Breite 243cm
Höhe 238cm

Teil- und Vollkaskoschutz incl. 1100, 00 EUR Selbstbehalt.

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autovermietung-nagel@web.de

Talstraße 76
01662 - Meißen

+49 (0) 3521 / 401334

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Mo 8h - 18h telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr
Di 8h - 18h telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr
Mi 8h - 18h telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr
Do 8h - 18h telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr
Fr 8h - 18h telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr
Sa 8h - 12h telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr
So geschlossen / Rückgaben sind möglich. / telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr
I. Fahrzeugbereitstellung
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und betriebsbereites Fahrzeug einschließlich Zubehör zum Gebrauch; die Bereitstellung durch den Vermieter braucht nicht länger als eine Stunde über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus zu erfolgen.
2. Das Fahrzeug ist bei Mietbeginn entsprechend dem Vermerk 'Tankinhalt" betankt. Die weiteren Kraftstoffkosten trägt der Mieter.
3. Vorbestellungen sind verbindlich, Stornierungen sind spätestens bis einen Kalendertag vor Mietbeginn vorzunehmen, ansonsten ist der Vermieter berechtigt, den vereinbarten Tarif zu berechnen.

II. Fahrzeugbenutzung
1. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag ausgewiesenen Fahrern oder von Berufsfahrern des Mieters, die einen entsprechen den gültigen Führerschein besitzen, gefahren werden. Der Mieter haftet für das Verschulden aller Personen, denen er den Gebrauch des Mietfahrzeuges überlässt, wie für eigenes Verschulden.
2. Das Fahrzeug darf nicht untervermietet werden.
3. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam und entsprechend den Bedienungsvorschriften zu behandeln. Insbesondere hat der Mieter darauf zu achten, dass während der Mietdauer der richtige Kraftstoff getankt sowie Öl- und Wasserstand und Reifenfülldruck regelmäßig überprüft werden.
4. Der Transport von Gefahrstoffen ist untersagt.
5. Das Fahrzeug darf nicht zu - wenn auch nur nach der Rechtsordnung des Tatortes -rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
6. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs , an Geländefahrten oder Motorsportveranstaltungen teilzunehmen. Auslandsfahrten sind nicht zulässig, sofern der Vermieter diese nicht zuvor schriftlich genehmigt hat.
7. Die Benutzung des Fahrzeuges hat nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu erfolgen sowie im Falle von LKW zusätzlich nach den Bestimmungen des Güterkraftverkehrs-Gesetzes.

IIl. Fahrzeugrückgabe
1. Das Fahrzeug ist zum Ende der vereinbarten Mietzeit entsprechend dem Vermerk "Tankinhalt" betankt einschließlich aller überlassenen Schlüssel und Fahrzeugdokumente dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
2. Die Fahrzeug-Rückgabe erfolgt zu den Geschäftszeiten des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Kalendertag die vereinbarte Miete als Entschädigung zu verlangen. Darüber hinaus kann der Vermieter das Fahrzeug jederzeit in Besitz nehmen.

IV. Mietpreis
1. Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste und ist bei Abholung fällig.
2. Soweit das Fahrzeug bei Rückgabe nicht voll getankt ist, wird die notwendige Betankung dem Mieter berechnet.

V. Unfall, Diebstahl. Brand
1. Unfälle sind dem Vermieter sofort zu melden. Der Mieter hat die Polizei zu verständigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallfolgen polizeilich protokolliert wer den. Name und Anschrift der Unfallbeteiligten und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sind festzuhalten.
2. Gegnerische Ansprüche dürfen niemandem gegenüber anerkannt werden.
3. Bei Brand-, Wild- und Einbruchschäden sowie bei Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -Zubehör ist ebenfalls der Vermieter sowie die zuständige Polizeibehörde umgehend zu verständigen.

VI. Reparatur
1. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Betriebsfähigkeit oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen Reparaturaufträge nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erteilt werden, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten einen Betrag von EUR 50,00 übersteigen.
2. Die Reparatur ist in einer autorisierten Werkstatt des jeweiligen Fahrzeugherstellers durchzuführen, sofern dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist.
3. Die Reparaturkosten trägt gegen Vorlage der entsprechenden Belege der Vermieter, soweit der Mieter nicht nach Ziff. IX dieser Mietbedingungen selbst haftet.

VII. Versicherung
1. Für das Fahrzeug besteht nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt Versicherung (AKB) eine Haftpflichtversicherung mindestens mit der gesetzlichen Deckungssumme und einer Voll- und Teilkaskoversicherung mit einer generellen Selbstbeteiligung in Höhe von € 1.000,-. Fahrer, Fahrzeug, Insassen, Gepäck, Waren etc. sind nicht versichert.

VIII. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters wird für Fälle normaler Fahrlässigkeit dem Grunde und der Höhe nach auf denjenigen Schaden begrenzt, der durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Rahmen der AKB abdeckbar ist, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt die gesetzliche Haftung bestehen.

IX. Haftung des Mieters

1 Ohne Haftungsreduzierung des Mieters haftet der Mieter für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Fahrzeug und dem Zubehör entstehen. Insbesondere haftet er für die
- erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag bestimmt werden kann, bei Totalschaden jedoch nur für den gutachterlich bestimmten Fahrzeugschaden;
- Bergungs- und Rückführungskosten;
- Gutachterkosten;
- Wertminderung;
- Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, im Falle der Nichtdurchführung der Reparatur mindestens für eine angemessene Reparaturdauer; bei Totalschäden für eine angemessene Wiederbeschaffungsdauer von mindestens 14 Tagen;
- sämtliche Nebenkosten der Schadenbeseitigung und Schadensregulierung, inkl. Rechtsanwaltskosten;
- Der Vermieter ist vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens berechtigt, den Ausfallschaden pro Tag mit 75 % des Tagespauschalpreises im Normaltarif geltend zu machen, es sei denn, der Mieter weist ein tatsächlich wesentlich geringeren Schaden nach.
2 Der Mieter kann seine Haftung durch Ausübung der Option Haftungsreduzierung auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzen.
3 Die Haftungsreduzierung nach Ziffer 2 tritt nicht ein, wenn der Mieter/Fahrer eine oder mehrere der in Ziffer 6. und Ziffer 3. genannten Bestimmungen verletzt.
Dies betrifft darüber hinaus Fälle, in denen der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4 Des weiteren haftet der Mieter trotz Abschluss einer Haftungsreduzierung in vollem Umfang für alle Schäden, die auf die Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen oder –breiten, auf unsachgemäßes Be- und Entladen und eine nicht ordnungsgemäße Befestigung des Ladegutes zurückzuführen sind.
Des weiteren haftet der Mieter trotz Abschluss einer Haftungsreduzierung für Schäden an einem Cabriolet, die auf das Abstellen mit geöffnetem Verdeck zurückzuführen sind, insbesondere auch im Falle des Diebstahls.
5 Bei Schäden, die im Regelfall unter die Teilkaskoversicherung einer inländischen Versicherung fallen, z. B. Glasbruch und Wildunfallschäden, wird ebenfalls mit der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung gehaftet.
6 Die Haftungsreduzierung endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit. Der Mieter haftet daher unbeschadet seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzinses uneingeschränkt für alle Schäden, welche nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer eintreten.
7 Im Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen oder üblichen Mindestdeckungssummen.

X. Kündigung
1. Kommt der Mieter mit der Bezahlung einer Mietrate oder zu einem nicht unerheblichen Teil in Verzug oder wird dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar, insbesondere weil der Mieter eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, dann ist der Mieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Macht der Vermieter von diesem Recht Gebrauch, so bleibt der Mieter dem Vermieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises bis zum Ende der vertraglich vorgegebenen Mietzeit verpflichtet, soweit der Vermieter nicht an Drifte weitervermieten kann. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Mietfahrzeug nicht fahrbereit ist und der Vermieter kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt

XI. Verschiedenes
1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die notwendigen Vertragsdaten zu internen Zwecken speichert.
2. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§536aBGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
3. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform.
4. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Dieser ist auch der vereinbarte Gerichtsstand, wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; der Mieter nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mieters zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
5. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.

Mietpreise: Die Mietpreise basieren auf der Berechnung von Zeit und - in Ausnahmefällen - zusätzlich nach Fahrstrecke. Für jeden vollen oder begonnen 24-Stunden-Zeitraum, ab dem Zeitpunkt der Vermietung, wird 1 Miettag zu Grunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreparaturen sowie KFZ-Haftpflicht-Versicherung sind im Mietpreis enthalten. Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurück zu geben. Die Preise gelten bei Rückführung des Fahrzeuges zur Vermietstation. Die Fahrzeug-Rückgabe ist nur während der Öffnungszeiten der Vermietstation möglich. Die Preise gelten nicht bei Unfallersatz.

Zahlungsart: Eine Vorrauszahlung - mindestens in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten - wird bei Anmietung erhoben. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Vermietbedingungen.

Mindestalter: Mieter und Fahrer eines Mietfahrzeuges müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Voraussetzung für die Anmietung ist ein mindestens 1, bzw. 2 oder 3 Jahre gültiger Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende ausländische Fahrerlaubnis.

Fahrzeuge und Ausstattung: Unsere Fahrzeuge haben eine weitgehende Ausstattungs- und Motorisierungsvielfalt und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Für einzelne Ausstattungsdetails ist keine Zusage möglich.

Versicherung: Alle Fahrzeuge sind Voll- und Teilkasko versichert und haftungsreduziert (CDW) mit jeweils € 1000,- Selbstbeteiligung. Jeglicher Vollkaskoschutz sowie Haftungsreduzierung entfallen bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie bei alkohol- und/oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei Versicherungsschäden, die außerhalb der von uns genehmigten Einsatzländern auftreten, erlischt die eventuell vereinbarte Haftungsreduzierung.

Sonstiges:
Bei Anmietung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie eine entsprechend gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.
Wochenendtarif: Freitag, 16:00 Uhr bis Montag, 9:00 Uhr.

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung: Kostenbeitrag für Endreinigung: € 40,-
Eintragung eines zusätzlichen Fahrers: Verwaltungsgebühr € 5,-/Tag

Reservierungen per Fax oder e-mail nur gültig mit Rückbestätigung.

XII. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Meißen vereinbart, soweit
- der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder eine diesem in § 38 ZPO gleich gestellte Person ist,
- der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
- nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder
- sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • Für Selbstabholer
  • Lieferung kann angeboten werden.
  • kostenfreie Zustellung im Raum Dresden möglich

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Bewertungen: 100.00 % Positiv (2)

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Vermieter seit: 13.08.2007
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