Ladeflächenmaße ca: 4, 15l x 1, 68b x 1, 73h
Nutzlast ca. 1, 2t
0°C bis +20°C abhängig von der Außentemperatur
Tagespreis 24h inkl. 100 km
info@turtlerent.de
Gerbermühlstrasse 34 -36
60594 - Frankfurt / Main
069 - 61 09 49 40
email: info@turtlerent.de
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1. Führungsberechtigung
Das Fahrzeug darf außer vom Mieter mit seiner Zustimmung nur von den im Mietvertrag angege-benen Fahrern, seinen Familienangehörigen oder den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag geführt werden. Dabei ist immer das jeweils laut Preisliste festgesetzte Mindestal-ter zu beachten. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
2. Nutzung und Nutzungsbeschränkungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu ver-wenden
a) zur Teilnahme an motor-sportlichen Veranstal-tungen und Fahrzeugtests,
b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, gifti-gen oder sonst gefährlichen Stoffen,
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Strafta-ten,
d) zur Weitervermietung,
e) für sonstige Nutzungen, die über den vertragli-chen Gebrauch hinausgehen.
Bei der Benutzung des Fahrzeuges ist die Bedie-nungsanleitung für das Fahrzeug und etwaiges Zubehör zu beachten. Dazu gehört insbesondere die ständige Überprüfung des Motoröls, des Kühlwassers und des Reifendrucks. Fahrten au-ßerhalb des Bundesgebietes Deutschland sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Vermieterin zulässig. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloss, das Schiebedach, die Türen und der Kofferraum verschlossen zu halten. Bei Cabriolets ist das Abstellen mit geöff-netem Verdeck nicht zulässig.
3. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist entsprechend den jeweils gel-tenden allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrt-versicherung (AKB) bis 100 Millionen Euro Höhe für Drittschäden (Personenschäden bis 8 Millio-nen Euro) haftpflichtversichert. Weiter besteht eine Teilkaskoversicherung zur Abdeckung von Schäden an dem gemieteten Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand- oder Glasbruch entstehen, mit einer Selbstbeteiligung, die im Schadensfall vom Mieter zu tragen ist. Die Höhe der Selbstbeteili-gung ist der gültigen Preisliste zu entnehmen. Reifenschäden, soweit kein Materialfehler vorliegt und/oder technische Defekte, die durch Unacht-samkeit des Mieters oder des Fahrers verursacht werden, sind durch keine Versicherung abge-deckt. Für diese Schäden haftet der Mieter.
4. Wartung und Reparatur
Bei längeren Mietzeiten hat der Mieter nach Rücksprache mit der Vermieterin fällige War-tungsarbeiten in einer Fachwerkstatt vornehmen zu lassen und die anfallenden Kosten vorzulegen. Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu ge-währleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,00 Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der Vermieterin, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden dem Mieter von der Vermieterin gegen Vorlage eines prüffähigen Originalbelegs
erstattet, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
5. Mietzeit, Kündigung, Rückgabe des Fahr-zeugs
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmie-tung, bei Anlieferung auf Verlangen des Mieters gilt der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug die Ver-mietstation verlässt. Der Miettag dauert 24 Stun-den, angebrochene Miettage gelten als ganze Miettage. Das Mietverhältnis endet zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe des Fahrzeuges entbindet den Mieter nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Mietzins zu zahlen. Das Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahr-zeug zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Vermiet-station, bei der er das Fahrzeug angemietet hat, innerhalb der Geschäftszeit zurückzugeben. Wird das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgebracht, gilt das Fahrzeug in dem Zustand und in dem Zeitpunkt als zurückgegeben, in dem es die Vermieterin während der Geschäftszeit vorfindet. Wird das Fahrzeug auf Verlangen des Mieters bei diesem abgeholt, gilt der Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug die Vermietstation erreicht, als Zeitpunkt der Rückgabe.
6. Kraftstoff und Mautgebühren
Das Fahrzeug wird dem Mieter mit einem vollen Tank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit aufgefülltem Tank zurückzugeben. Der Mieter hat die Kosten für den verbrauchten Kraftstoff zu tragen. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist die Vermieterin berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters voll zutan-ken und zusätzlich dafür eine Servicegebühr laut Aushang in den Geschäftsräumen zu verlangen. Ebenso trägt der Mieter alle anfallenden Straßen-benutzungsgebühren und sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges durch den Mieter anfallen.
7. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Dieb-stahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Das gilt auch bei selbst-verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat der Vermieterin selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen aus-führlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbe-sondere Namen und Anschrift der beteiligten Per-sonen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
8. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin und ihre Mitarbeiter haften nur für grobes Verschulden, also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, die durch den Ausfall eines Fahrzeugs entstehen, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Haftungs-ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit, in diesen Fällen haftet die Vermieterin auch für fahrlässige Pflichtverletzungen.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Ver-letzung von Vertragspflichten entstehen. Das gilt insbesondere für Schäden,
a) die durch das Ladegut entstehen,
b) die auf Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung von Sachen durch die Ladung im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahr-zeugs entstehen,
c) die an allen Lkw- Auf- und Anbauten durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder der Durchfahrtsbreite des gemieteten Lkws ent-stehen,
d) die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Vernachlässigung der Pflicht zum Schutz des Fahrzeuges gegen Diebstahl und unbefugte Ingebrauchnahme entstehen,
e) die durch Nichtbeachtung des zulässigen Gesamtgewichts entstehen,
f) die das Fahrzeug während der Mietzeit erlei-det, insbesondere durch Unfall, äußere Ein-wirkungen sonstiger Art oder Einwirkung un-bekannter Dritter, es sei denn, ein bekannter Dritter tritt in die Haftung verbindlich ein.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Fahrzeugschaden bis zur Höhe des Wiederbe-schaffungswertes des Fahrzeuges vor Schadenseintritt, einer eventuellen Wertminderung, der Gutachterkosten, der Abschlepp- und Bergekosten, der Rückholkosten bis Vermietstation und den Mietausfall.
10. Haftungsreduzierung
Der Mieter kann für sich und seine Fahrer die Haftung nach den Grundsätzen einer Vollkasko-versicherung für Schäden durch äußere Einwir-kungen durch Zahlung eines besonderen Entgel-tes reduzieren. Die Haftungsreduzierung muss bereits bei Abschluss des Mietvertrages verein-bart sein und durch Unterschrift der Vermieterin bestätigt sein. Der Mieter und seine Fahrer verlie-ren ihre Rechte aus einer vereinbarten Haftungs-reduzierung, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, insbesondere wenn
a) die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
b) Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder sons-tiger Weise bedingte Fahruntüchtigkeit vorlag,
c) die Polizei nicht unverzüglich bei Scha-denseintritt hinzugezogen wurde,
d) ein Unfallschaden oder Diebstahlschaden verspätet gemeldet wurde,
e) das Fahrzeug von anderen als in diesem Ver-trag genannten Personen, insbesondere sol-chen ohne gültige Fahrerlaubnis, geführt wur-de.
11. Langzeitmiete
Mietzahlungen für Langzeitmieten (28 Tage und länger) sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
12. Datenschutzklausel
Mieter und Fahrer sind damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten von der Vermieterin ge-speichert werden und aus zwingenden Gründen weitergegeben werden können.
13. Rechts- und Gerichtsstand und Erfüllungsortvereinbarung
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute im Sinne des Handelsrechts ist Frankfurt am Main.
- Für Selbstabholer
- Lieferung kann angeboten werden.
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Vermieter seit: 14.03.2008
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