1 Mobilraum-Element als Büro-/Mannschaftsraum, mit den Maßen: Länge: 6, 00 m, Breite: 2, 43 m, Außenhöhe: 2, 60 bzw. 2, 80 m je nach Verfügbarkeit Innenhöhe: 2, 30 bzw. 2, 50 m je nach Verfügbarkeit einschließlich Isolierung, Elektro-Installation, Elektro-Heizung und PVC-Bodenbelag
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Tempelsweg 8
47918 - Tönisvorst
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Die Mietobjekte, Mobilräume einschließlich Ausstattung und Zubehör, sind Eigentum der Schunk & Co GmbH, Tönisvorst, nachfolgend Vermieter genannt. Die Vermietung erfolgt ausschließlich ab Tönisvorst, wenn möglich, von den Niederlassungen.
Die Mindestmietberechnung beträgt eine Monatsmiete. Unsere Mietrechnungen werden monatlich
im Voraus gestellt. Die Berechnung erfolgt auf der Basis von 30 Tagen pro Monat.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Nach Rücklieferung erfolgt eine evtl. Gutschrift automatisch.
Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt einschließlich Inventar und Zubehör sofort abzuholen.
Das Mietverhältnis beginnt mit dem vom Mieter genannten Abruftermin bzw. mit der Bereitstellung oder Verladung des Mietobjektes.
Die Mietzeit endet mit dem Tage, an dem das Mietobjekt mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungsgemäßen Zustand, entsprechend den Bedingungen für die Vermietung, auf dem Lagerplatz des Vermieters zur Verfügen steht.
Die Kündigungsfrist des Mietvertrages beträgt 14 Tage.
Die Zufahrt zum Aufstellungsort des Mietobjektes muss mit Transport- und Hebefahrzeugen ungehindert möglich sein. Wartezeiten bei An- und Abtransporten sowie bei Montagen/Demontagen, die weder durch den Spediteur noch durch den Vermieter zu vertreten sind, werden dem Mieter berechnet.
Bei Lieferung des Mietobjektes auf Gelände, das nicht dem Mieter untersteht, sind von ihm ausnahmslos alle Formalitäten zu erbringen wie Ein- und Ausfuhrpapiere.
Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse sind nur durch zugelassene Installationsfirmen vom und auf Kosten des Mieters auszuführen.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt gegen alle Risiken wie Diebstahl, Feuer, Brand, Beschädigung, zufälligen Untergang u. s. w. auf seine Kosten umfassend zu versichern und dies auf Verlangen dem Vermieter nachzuweisen.
Der Mieter muss eventuelle Standortänderungen des Mietobjektes dem Vermieter vorher schriftlich anzeigen.
Der Mieter darf einem Dritten das Mietobjekt weder weitervermieten, Rechte aus dem Mietvertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art einräumen.
Wird das Mietobjekt nicht pflege- und wartungsgerecht behandelt bzw. beschädigt oder unvollständig zurückgeliefert, verlängert sich die zu berechnende Mietdauer automatisch um die anfallende Instandsetzungszeit. Bei zerstörten Gegenständen werden die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges, Verlustes, Diebstahls, der Beschädigung und vorzeitigen Verschleißes der Gegenstände, gleich aus welchem Grund, trägt alleine der Mieter.
Sanitärinstallationen und Sanitärgeräte müssen vor Frostschäden geschützt werden.
Wasserbehälter, Boiler usw., sind vor Transport zu entleeren, Möbel transportsicher umzulegen und zu befestigen. Eventuelle Schäden durch Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Mieters.
Die Entleerung des Fäkalientanks ist vom Mieter durchzuführen.
Alle erforderlichen Instandsetzungsarbeiten, auch wenn durch höhere Gewalt verursacht, müssen sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original-Ersatzteilen zu Lasten des Mieters durchgeführt werden.
Alle Schäden und Instandsetzungsarbeiten sind dem Vermieter spezifiziert schriftlich mitzuteilen.
Wartung und Reinigung sind Pflichten des Mieters.
Sollte die vom Mieter durchgeführte Reinigung den hygienischen Anforderungen und einschlägigen Vorschriften nicht absolut entsprechen, kann der Vermieter in Eigenleistung oder durch ein Unternehmen seiner Wahl die Reinigung und Entsorgung zu Lasten des Mieters vornehmen.
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Vermieter seit: 22.09.2005
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