Baustellenkompressor AtlasCopco XAS 96
Luftleistung 6 cbm / min
Effekt. Volumenstrom 34L/s
Normaler Betriebsdruck 7 bar
Gewicht 880 kg, Zugstange einstellbar für LKW und PKW. L x B x H 3497 x 1350 x 1273 mm
Folgendes Zubehör erhältlich.
Abbruchhämmer von 6 - 28 kg mit Spitz, Flach, oder Spatenmeissel.
Die Maschine wird ohne Bedienpersonal ausgeliefert
Transportkosten auf Anfrage.
ochsenkuehnbb@t-online.de
Widenhofweg 15
92342 - Freystadt
08469/905862
email: ochsenkuehnbb@t-online.de
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1.Das Mietgerät steht zum Zeitpunkt der Übernahme unter der Obhut des Auftraggeber. Dieser hat alle aus dem Einsatz verursachten Schäden am Gerät zu vertreten. Wenn ein Mietgerät durch einen Defekt, ganz oder teilweise, ausfällt, ist der Vermieter sofort, spätestens eine Stunde danach zu informieren . Die Mindestberechnung ist bei Tagessätzen ein Tag und bei Stundensätzen ( auch wennn mit Fahrer ) zwei Stunden pro Tag bei Ausfall des Stundenzählers werden mindestes zwei pro Tag berechnet. Angefangene Tage und Wochen werden zum Tages- bzw. Wochensatz verrechnet. Bei Baumaschinen gehen Kraftstoffverbrauch, Batterieaufladung und Reifendefekte zu lasten des Mieters . Bei Vermietung von Hydraulikmeisel, Erdbohrern oder Greifern gehen Schäden an den Schläuchen zu lasten des Mieters. Der Mieter bestädigt das er ausreichend in die Bedingung angewiesen wurde und das Mietgerät nur nach den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und der Straßenverkehrsortnung benutzt.
Der Tagesmietpreis bezieht sich auf 24 Stunden Gewahrsamkeit bei max. 8 Stunden Maschinenlaufzeit angefangene Mehrstunden werden mit jeweils 1/8 Tagessatz berechnet. Der Mieter hat täglich sämtliche Öle, Treibstoffe, Kühlwasser und Schrauben zu kontrollieren. Das Mietgerät muß gereinigt zurückgegeben werden, andernfalls werden Reinigungskosten verrechnet.
Über Rückgabeverzögerungen muß der Vermieter vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer unterrichtet werden. Die Mietpreise sind gestaffelt nach der Mietdauer. Wird an Sonn- und Feiertagen mit unseren Baugeräten gearbeitet, ist der Mietpreis hierfür fällig. Ist die Mietdauer kürzer als vereinbart, gilt der entsprechend höhere Staffelpreise.
Die von uns genanneten Preise gelten immer ohne MwSt. Der Empfänger/ Mieter erkennt die Auftragsbedingungen an. Die ortenliche Ausführung der Arbeiten wird hiermit bestätigt.
2. Auch die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder Diebstahls, des Beschädigung und des vorzeitigen Verschleiß des Mietgerätes trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verpflichtung zur Durchführung aureichenter Sicherheitvorkehrungen während des von ihm selbst durchgeführten Transportes. Eine im Falle der Selbstaholung geleistete Mithilfe des Vermieters erfollt ohne Haftungübernahme und entbindet den Auftraggeber nicht von seiner alleinigen Verpfichtung zur Sicherstellung eines schadenfreien Transportes. Der Selbstabholer muß auf die ausreichente Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs achten. Schadenersatz wegen Ausfall eines Mietgeräts ist nicht möglich. Falls aus witterungsbedingten Gründen, wegen schlechten Bodenverhältnisse oder mangelhafter Vorbereitung des Kunden die Arbeit nicht aufgenommen werden kann, ist der Vermieter denoch berechtigt die Vergütung für die gesamte Mietzeit zu verlangen.
Bei Erdarbeiten muß der Auftaggeber den Fahrer vor Beginn der Arbeiten auf verlegte Leitungen hinweisen und diese gesondert kennzeichnen. Anderfalls kann für Schäden keine Haftung übernommen werden.
Dies gilt auf für Schäden mit Kleingeräten auf engsten Raum.
Die Bedinung darf nur von Personen erfolgen, die hierzu geeignet und befähigt sind und das 18. Lebenjahr vollendet haben.
Transport und Einweisung sind Mietzeit. Bei Mietgeräten wird die An- und Abfahrt grundsätzlich seperat verrechnet und ist nicht im Mietpreis enthalten. Ist eine Bestimmung der Auftragsbestimmungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Auftragsbestimmungen nicht berührt.
3.Für Mietgeräte, die infolge eines vom Mieter zu vertretenden Umstandes (z.b.Beschädigung) nicht zur weiteren Vermietung genutzt werden können, ist der Vermieter berechtigt, pauschal 30% derTagesmiete ohne Nachweis zu verlangen.
4. Der Abholer bestätigt mit seiner Unterschift, daß er mit Vollmacht des Auftraggebers handelt.
5.Kurzeinsatz =drei Stunden bei Kleingeräten ( inclusive Rücklieferung),
Kurzmiete = fünf Stunden bei Großgeräten ( inclusive Rücklieferung).
6.Klein-Rechnungs-Gebühr (bis 50, -
- Für Selbstabholer
- Lieferung kann angeboten werden.
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Vermieter seit: 22.11.2007
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