Kleine sehr wendige Maschine mit nur 1, 78 m Durchfahrtshöhe. Für kleinere Erdarbeiten und Transporte im Gelände. Die Maschine darf am Straßenverkehr teilnehmen.
Nutzlast [kg] 780
Standardschaufel [m³] 0, 35
Schnellwechsler hydr.
Palettengabel
Allradlenkung
Allradantrieb
Gewicht [kg] 1620
Abmessungen L/B/H [cm] 397 x 120 x 178
Transport: PKW-Anhänger / selbstfahrend
Versicherung + 10 % des Mietpreises
Selbstbehalt [EUR] 1000
Legen Sie den geplanten Starttermin und Rückgabetermin fest.
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Mo
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07.30 - 17.30 Uhr
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Di
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07.30 - 17.30 Uhr
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Mi
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07.30 - 17.30 Uhr
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Do
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07.30 - 17.30 Uhr
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Fr
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07.30 - 17.30 Uhr
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Sa
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08.00 - 12.00 Uhr
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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN:
1.Inhalt:
Das Vermieten von Geräten, Werkzeugen, Anhängern und Maschinen erfolgt
ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden auch dann
nicht Vertragsinhalt, wenn der Vermieter die Vermietung vorbehaltlos
ausführt.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht
ausdrücklich als verbindlich ausgewiesen werden.
Unsere Angebote können von uns bis zur Annahme durch den Mieter jederzeit
widerrufen werden. Dies kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Nur die Geschäftsführer des Vermieters sind berechtigt, vom schriftlich
geschlossenen Mietvertrag, und diesen Allgemeinen Mietbedingungen,
abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
Alle in Mietpreislisten, Internetseiten, Newslettern und Anzeigen
angegebenen Inhalte über Leistung, Maße, Gewichte und dergleichen sind
unverbindlich, soweit Sie nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, bleiben die übrigen
Vertragsinhalte davon unberührt.
2.Versicherung:
Der Vermieter schließt eine Maschinen- und Kaskoversicherung für die
Maschinen ab, es sei denn die Versicherung wird im Mietvertrag ausdrücklich
ausgeschlossen. Bei versicherten Mietgeräten wird dem Mietzins 10 %
Versicherung hinzugerechnet. Der Selbstbehalt ist nach Maschinenwert
gestaffelt und wird im Mietvertrag gesondert aufgeführt. Bei Diebstahl
beträgt der Selbstbehalt 10 % mindestens jedoch 1.000 EUR.
Der Mieter haftet für Reifenschäden und Verschmutzungen, diese sind nicht
versichert. Kein Versicherungsschutz besteht bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz.
3.Übergabe:
Der Mieter wird sorgfältig in die Bedienung eingewiesen und auf die
besonderen Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen. Dem Mieter wird die
Möglichkeit eingeräumt, den Mietgegenstand vor der Abholung zu untersuchen
bzw. durch einen Dritten untersuchen zu lassen. Die Parteien erstellen ein
Übernahmeprotokoll, das von dem Mieter zu unterzeichnen ist. Der Mieter hat
erkennbare Mängel der Mietsache unverzüglich nach der durchgeführten
Untersuchung dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, soweit die Mängel nicht
schon in dem Übernahmeprotokoll festgehalten sind. Kommt der Mieter dem
nicht nach, kann er erkennbare Mängel sodann nicht mehr rügen.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät, es wird in dem
Zustand überlassen wie es steht und liegt.
Verbrauchsmaterialien wie Bohrer, Schleifscheiben etc. gehören nicht zum
Mietumfang und können separat gekauft werden. Ausgenommen sind
Verbrauchsmaterialien (z.B. Diamantscheiben), die bei Rückgabe nach dem
Verschleiß in 1/10 mm abgerechnet werden.
4.Stehtage:
Freimeldungen werden nicht gewährt und gelten als volle Miettage.
5.Rückgabetermin:
Die Maschine ist mindestens ½ Tag vor Ende der Mietzeit beim Vermieter
abzumelden und ist vom Mieter so bereitzustellen, dass sie ohne fremde Hilfe
abgeholt werden kann, sofern hier der Vermieter die Abholung beauftragt. Die
Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer ausführlichen späteren
Zustandsüberprüfung durch den Vermieter, soweit der Mieter bei
Rückgabe/Abholung auf der Baustelle des Mieters keine sofortige Untersuchung
fordert. Bei nicht termingerechter Rückgabe erfolgt eine Nachberechnung zum
Tagesmietpreis.
Eine vom Mieter gewünschte Verlängerung der Mietzeit ist dem Vermieter
mindestens 3 Tage vorher mitzuteilen.
6.Schäden:
Beschädigte, unbrauchbar gewordene oder nicht zurück gelieferte Maschinen
werden ohne weitere Benachrichtigung des Mieters zu dessen Lasten auf
schnellstem Weg behoben oder neu beschafft. Der Vermieter hat keine
Haftpflicht gegen Beschädigungen Dritter.
7.Gefahrübergang:
Geht ab Mietbeginn auf den Mieter über.
8.Betriebsmittel:
Das Gerät wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist nach Ablauf der
Mietdauer voll getankt zurückzugeben. Kosten für Betriebsmittel gehen zu
Lasten des Mieters.
9.Endreinigung:
Die Geräte müssen gereinigt zurückgegeben werden. Kann der Mieter die
Reinigung nicht übernehmen oder ist die Reinigung unzureichend ausgeführt,
wird das Mietgerät durch den Vermieter gereinigt und der Aufwand dem Mieter
in Rechnung gestellt.
10.Mietkosten:
Der Mietpreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen
Mehrwertsteuer ist in bar oder durch Banküberweisung auf das Konto des
Vermieters bei der Sparkasse Karlsruhe, BLZ: 660 501 01, Konto-Nr.: 22 19 13
73, zu bezahlen. Die Zahlung hat nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Der
Vermieter ist berechtigt den zu erwartenden Mietzins im Voraus zu verlangen.
Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der in Deutschland gültigen MwSt.
Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag. Für die Berechnung der Tagesmiete wird
eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden zugrunde gelegt. Bei höheren
Stundenleistungen wird ein Zuschlag für jede weitere angefangene Stunde in
Höhe einer 1/8 Tagesmiete berechnet.
Wird ein geschlossener Vertrag vom Mieter nicht eingehalten, dann kann der
Vermieter 25% des Mietpreises als Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung
verlangen. Mieter und Vermieter haben das Recht die Höhe des
Schadenersatzanspruchs nachzuweisen.
11.Rückholrecht:
Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand unverzüglich auf Kosten des
Mieters zu sich zurück zu holen, wenn a) der Mieter nicht den vereinbarten
Zahlungen nachkommt, b) der Mieter oder ein Dritter für den Mieter
Insolvenzantrag gestellt hat, c) der Mietgegenstand nicht vorschriftsgemäß
benutzt oder gewartet wird, d) der Mieter den Einsatzort nicht bekannt gibt.
Der Vermieter hat das Recht die Maschine jederzeit beim Mieter in
Augenschein zu nehmen.
12.Benutzung der Mietsache
Der Mieter hat
•die beim Betrieb der Baumaschine geltenden Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) zu beachten. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung oder Ersatz bei
Verletzung der UVV durch den Mieter.
•der Mieter hat täglich Öl- und Wasserstände und den festen Sitz von
Schrauben zu kontrollieren.
•das Mietgerät nicht unter Einfluß alkoholischer Getränke oder sonstiger
betäubender Mittel zu bedienen.
•das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen.
•das Mietgerät mit den zugelassenen Betriebsstoffen(Wasser, Öle, Fette,
Kraftstoffe etc.) zu betreiben.
•das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen
Personals, bzw. von Kindern zu schützen.
•das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung Dritter sowie gegen
Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit
schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
•den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder
unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und unverzüglich Anzeige bei
der nächsten Polizeistelle zu erstatten.
13.Mängel:
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich
gerügten Mängel zu beseitigen. Bei Verstreichen einer dem Vermieter
diesbezüglich gesetzten angemessenen Nachfrist steht dem Mieter ein
Rücktrittsrecht zu, wenn der Vermieter das Verstreichen der Frist zu
vertreten hat. Das Rücktrittsrecht besteht auch in sonstigen Fällen des
Fehlschlagens der Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels
durch den Vermieter.
Zeigt sich zu Beginn oder während des Mietverhältnisses ein Mangel, der zur
Funktionsuntüchtigkeit des Mietgegenstandes führt, verlängert sich die
Mietdauer um den Zeitraum der Funktionsuntüchtigkeit, wenn der Mieter seiner
Obliegenheit zur unverzüglichen Mängelanzeige nachgekommen ist. Für den
Zeitraum der Verlängerung des Mietverhältnisses besteht keine Verpflichtung
des Mieters, Miete zu entrichten.
Tritt ein Mangel an der Maschine ein, der zur Funktionsuntüchtigkeit des
Mietgegenstandes führt, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung – mit
Ausnahme bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung – für
Kosten, die aus dem Stillstand der Maschine resultieren.
14.Reparaturkosten:
Reparaturen durch den Mieter oder eines von Ihm beauftragten Unternehmens
bedürfen immer der Zustimmung des Vermieters. Repariert der Mieter den
Mietgegenstand selbst ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, gehen die
Reparaturkosten zu Lasten des Mieters. Für hieraus resultierende Schäden und
einen eventuellen Verlust der Herstellergarantie haftet der Mieter. Der
Mieter tritt seine gegenüber dem beauftragten Unternehmer bestehenden
Gewährleistungsansprüche schon jetzt an den Vermieter ab.
Wurde der Schaden am Mietgegenstand durch Dritte verursacht, tritt der
Vermieter gegen Bezahlung des Schadens seine Ansprüche gegen den Schädiger
ab.
15.Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das Recht der Bundesrepublik
Deutschland zugrunde gelegt. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag wird der Sitz des Vermieters vereinbart.
- Für Selbstabholer
- Lieferung kann angeboten werden.
Vermieter:
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Vermieter seit: 20.08.2008
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