Was wollen Sie mieten?
z.B. Wohnmobil, Transporter, Hüpfburg
Wo?
Land, Ort oder PLZ
 
Artikelnummer: 8557611768
Starten Sie über erento eine unverbindliche Mietanfrage und Sie erhalten sofort die Kontaktdaten des Vermieters.
  • Sparen Sie Geld
  • Kostenlos für Sie!
  • Hohe Sicherheit

Teleskop-Arbeitsbühne

Hematec Anhänger-Gelenk-Teleskop-Arbeitsbühne mehr Text

Standort:
DE-13053 Berlin
Preis (in EUR inkl. MwSt)
 
1 Tag: 125,-
Fr 12h - Mo 08h: 185,-
1 Woche: 425,-
schliessen zurück weiter
Hematex Teleskop Arbeitsbühne TL33

- Monatspreis nach Absprache!!!

-PKW-Kupplung, Zugfahrzeug mind. 1, 4 Tonnen

Technische Daten:

Max. Arbeitshöhe: 12, 1m
Max. Plattformhöhe: 10, 1m
Max. Arbeitsauslage: 5, 0m
Plattform Tragfähigkeit: 215Kg
Plattformabmessungen: 0, 6m X 1, 2m
Transportabmessungen: BLH: 1, 5m/5, 72m/1, 99m
Stabilisatorenauslage: 3, 0m
Gesamtgewicht: 1240Kg
Schwenkbereich: 370°
Antriebsart: 24V DC, 4x 6V 220 Ah Batterien

Ausleger: Manuell, Quickset Einstellung +ber Spindelheber. Elektrische Verriegelung verhindert das Heben des Baums bevor die Ausleger belastet sind

Steuersystem: Einhand-Proportional-Steuerung
Legen Sie den geplanten Starttermin und Rückgabetermin fest.
Einen Moment bitte. Die Verfügbarkeit wird geprüft.
Mietbedingungen zum Mietvertrag:
§ 1 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner
1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie
Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf
der Mietzeit fachmännisch gesäubert, funktionsfähig, vollständig und schadlos zurückzugeben.
3. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzuzeigen.
4. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit den Mietgegenstand und seine sämtlichen Teile gegen Diebstahl/Unterschlagung/Sachbeschädigung zu versichern
und den entsprechenden Nachweis für den Vermieter auf Verlangen vorzulegen.
§ 2 Geltungsbereich, abweichende Bedingungen, Nebenabreden
1. Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Mietvertragsabschlüsse zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur soweit wirksam, wie sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch den Vermieter schriftlich
anerkannt werden. Verwendet der Mieter im Zusammenhang mit Abschluß von Mietverträge eigene AGB, ist er verpflichtet, den Vermieter hierauf hinzuweisen.
Erfolgt dies nicht, so gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, dass der Mieter darauf verzichtet, Rechte aus seinen AGB geltend zu machen, die denjenigen
der AGB des Vermieters widersprechen.
2. Falls ein schriftlicher Abschluß des durch diese AGB näher geregelten Mietvertrages unterblieben sein sollte und über den Inhalt des mündlichen Vertragsabschlusses
Uneinigkeit bestehen sollte, kommt ein Mietvertrag ausschließlich unter Zugrundelegung der AGB spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes an
den Mieter oder seinen Bevollmächtigten zustande. Die Mitarbeiter des Vermieters sind nicht vertretungsberechtigt und deshalb nicht befugt, rechtsverbindliche
Erklärungen für abzugeben bzw. den nachfolgenden Bedingungen abzuändern oder abzubedingen. Sowohl bei schriftlichem als auch bei mündlichem
Vertragsabschluß versichert der Empfänger des Mietgegenstandes, falls er nicht selbst der Mieter ist, ausdrücklich, zum Abschluß des Mietvertrages und zur Entgegennahme
des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein.
3. Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Sämtliche mündlichen und schriftlichen Angaben über den Mietgegenstand sind nur bei schriftlicher
Bestätigung durch den Vermieter Vertragsbestandteil. Der Vermieter haftet nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben. Er verpflichtet sich jedoch gegenüber
dem Mieter, diesem etwaige Ansprüche gegen den Hersteller auf Verlangen des Vermieters abzutreten. Der Vermieter behält sich ausdrücklich die Vermietung
eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Mieter beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer
Weise geeignet und dem Mieter zumutbar ist.
4. Der Vermieter behält sich vor, bei Abschluß des Vertrages oder während der Laufzeit des Vertrages die Gestellung einer im Sinne des § 315 BGB angemessenen
Kaution zu verlangen.
§ 3 Bedienungspersonal
Der Vermieter stellt kein Bedienungspersonal für das vermietete Gerät zur Verfügung, es sei denn aufgrund einer Sondervereinbarung. Wird eine solche Sondervereinbarung
geschlossen, darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten eingesetzt werden. Bei Schäden, die
durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat oder im
Falle von Vorsatz. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.
§ 4 Dauer des Mietverhältnisses
1. Der Beginn des Mietvertrages regelt sich ausschließlich nach dem abgeschlossenen Mietvertrag.
2. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tage oder mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder an den von ihm mit der
Abholung beauftragten.
3.
a) Die Mietzeit endet zum vereinbarten Mietende, wenn der Mietgegenstand an diesem Tag dem Vermieter zurückgegeben wird; ansonsten verlängert er sich bis zu
dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebsetzung erforderlichen Teilen am Übergabeort oder einem anderen vom Vermieter bestimmten Ort
eintrifft.
b) Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Vertrag ist für beide Vertragspartner nur aus wichtigem Grund kündbar.
c) Ein wichtiger Grund für den Vermieter ist insbesondere gegeben, wenn
- der Mieter sich mit der Zahlung des Mietzinses im Verzug befindet,
- ein vom Mieter gegebener Wechsel zu Protest geht,
- für den Vermieter nach Vertragsabschluß erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit/ Vermögensverschlechterung
des Mieters gefährdet wird,
- wenn der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen
Ort verbringt,
- bei Verstößen gegen weitere wesentliche Vertragspflichten des Mieters, so insbesondere seine Verpflichtung zur sach- und fachgerechten Pflege des Mietgegenstandes.
Im Falle der fristlosen Kündigung ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand ohne Anrufung des Gerichtes auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zum
Mietgegenstand und den Abtransport zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Anspr
üche im Übrigen bleiben bestehen.
d) Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag kann bei Vereinbarung einer täglichen Miete an jedem Tag für den Ablauf des Folgetages, wenn der Mietzins
nach Wochen bemessen ist, am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Freitags, wenn der Mietzins nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten
bemessen ist, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
4. Der Mieter kann den Mietvertrag nach Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Benutzung des Mietgegenstandes aus vom Vermieter zu
vertretenden Gründen längerfristig nicht möglich ist.
§ 5 Mietzahlung/Mietberechnung
1. Der Berechnung der Miete ist die normale Vorhaltezeit von 175 Stunden pro Monat bzw. 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag zugrundegelegt. Die
Miete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Vorhaltezeit nicht voll ausgenutzt wird. Die über die normale Vorhaltezeit hinausgehenden Einsatzstunden
sowie erschwerte Einsätze sind dem Vermieter anzuzeigen; sie werden zusätzlich berechnet.
Die Geräteüberstunden sind auf Verlangen zu belegen. Verstößt der Mieter trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist gegen diese Bestimmung oder erstattet er
vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben über die Zahl der im Monat gemachten Überstunden, so kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des
5-fachen Betrages der hinterzogenen Miete verlangen.
2. Die vereinbarten Mieten sind jeweils im voraus bei Entgegennahme der Mietgegenstände zu zahlen. Geräteüberstunden werden gesondert berechnet und sind
nach Rechnungstellung sofort fällig.
3. Die Folgemieten sind jeweils am ersten Tag der neuen Mietperiode zu zahlen.
4. Sämtliche Mieten und Nebenkosten verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Der im Zeitpunkt der Rechnungstellung gültige Mehrwertsteuersatz wird gesondert
in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Mieten verstehen sich ohne Verlade- und Frachtkosten sowie ohne die Kosten für die Gestellung von Betriebsstoffen
und Personal. Die Fracht- und Fuhrkosten ab dem Absende- und Abholplatz des Mietgegenstandes sowie die Fracht- und Fuhrkosten der Rück-ieferung
trägt der Mieter. Soweit der Vermieter diese Kosten auslegt, werden sie in angemessener Höhe in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
5. Die Montage und Demontage des Mietgegenstandes wird vom Mieter auf seine Kosten durchgeführt. Wenn sie vom Vermieter durchgeführt wird, trägt der
Mieter gesondert die Kosten, die im Mietpreis nicht enthalten sind.
6. Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 7 Kalendertage nach Mahnung im Verzug oder ging ein vom Mieter gegebener Wechsel zu
Protest, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand ohne Anrufung des Gerichtes auf Kosten des Mieters abzuholen oder darüber anderweitig zu verf
ügen. Die dem Vermieter zustehenden Ansprüche im übrigen bleiben unberührt.
7. Das Zurückbehaltungsrecht und das Aufrechnungsrecht des Mieters bestehen nur bei vom Vermieter unbestritten und rechtskräftig festgestellten Gegenanspr
üchen des Mieters, nicht aber bei bestrittenen Gegenansprüchen.
8. Der Mieter tritt in Höhe des vereinbarten Mietpreises, abzüglich etwaig erhaltener Kaution, seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag der
Mietgegenstand verwendet wird, an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ohne besondere Aufforderung
die genauen Adressen der Firmen und Personen und die Beträge der ihm gegen diese Schuldner zustehenden Forderungen anzugeben sowie dem Vermieter
Abschriften der erstellten Rechnungen zu vermitteln. Der Mieter ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er seine Verpflichtungen
gegenüber dem Vermieter erfüllt.
§ 6 Übergabe des Mietgegenstandes
1. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigen Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben.
2. Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn/Übergabe zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung
trägt der Mieter. Mit beanstandungsfreier Inempfangnahme erkennt der Mieter den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.
3. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes gehen sämtliche Gefahren auf den Mieter, insbesondere diejenigen des zufälligen Unterganges, des Verlustes, des Diebstahls,
der Verschlechterung, der Beschädigung und der vorzeitigen Abnutzung, über. Die Gefahrtragung des Mieters beginnt bei Selbstabholung mit Beginn der
Verladung am Abholort, bei Lieferung durch den Vermieter, bei Beendigung der Verladung am Absendeort.
4. Entsteht dem Auftraggeber wegen einer vom Auftragnehmer verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei einem mit dem Auftrag nunmehr fest vereinbarten
Liefertermin, ein Schaden, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung zu beanspruchen, soweit die Verzögerung auf Vorsatz oder auf grobe Fahrl
ässigkeit des Auftragnehmers beruht. Die Entschädigung beträgt für jeden Arbeitstag höchstens den Betrag des täglichen Mietpreises.
§ 7 Nutzung des Mietgegenstandes
1. Der Mieter ist verpflichtet,
- den Mietgegenstand vor Überbeanspruchungen in jeglicher Weise zu schützen,
- die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen und auf Verlangen schriftlich nachzuweisen,
- den Mietgegenstand ausschließlich an dem vertraglich vereinbarten Einsatzort im Rahmen der betriebstechnischen Eignung des Mietgegenstandes einzusetzen
und ausschließlich durch geeignetes Personal bedienen und warten zu lassen sowie ausschließlich technisch geeignete und gesetzlich zulässige Betriebsmittel zu
verwenden,
- Bedienungs- und Wartungsanleitungen vollumfänglich zu beachten,
- notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Bei durch ihn zu
vertretenden Reparaturarbeiten werden diese durch den Vermieter auf Kosten des Mieters ausgeführt,
- die Mietgegenstände weder unterzuvermieten oder an Dritte sonst zum Gebrauch zu überlassen,
- die Kosten der Betriebsmittel zu tragen,
- den Mietgegenstand und seine Teile gegen Diebstahl und sonstige Einwirkungen Unbefugter in geeigneter Weise zu sichern,
- im Falle der Pfändung des Mietgegenstandes durch Dritte, der Beschlagnahme oder im Falle, dass Dritte aufgrund sonstiger Rechte oder unbefugter Rechte an
dem Mietgegenstand geltend machen und/oder diesen befugt oder unbefugt in Besitz zu nehmen, den Vermieter innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu benachrichtigen
und vorab den oder die Dritten auf das Eigentum des Vermieters schriftlich hinzuweisen; dem Vermieter sämtliche Kosten der Wiedererlangung zu ersetzen
und auf Verlangen des Vermieters für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu leisten,
- dem Vermieter unverzüglich jedweden Schadensfall unter Angabe des Zeitpunktes und der Ursache sowie des Umfanges mitzuteilen.
2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch
einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, falls sich nicht ein Mangel herausstellt, den der Mieter pflichtwidrig nicht beseitigt/
zu vertreten hat. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchungen in jeder Weise zu erleichtern.
3. Der Mieter kann über den Vermieter gegen einen angemessenen Kostenzuschlag den Mietgegenstand gegen typische Risiken, wie z. B. Diebstahl und Maschinenbruch
versichern. Bei Vertragsschluß bietet der Vermieter entsprechendes ausdrücklich an. Sofern der Mieter diese Versicherung nicht abschließt, verpflichtet
sich der Mieter, während der Mietziet den Mietgegenstand gegen alle einsatztypischen Gefahren zu Gunsten des Vermieters zu versichern. Für diesen Fall tritt der
Mieter die ihm zustehenden sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem von ihm abgeschlossenen Versicherungsvertrag an den Vermieter ab,
der diese Abtretung annimmt.
§ 8 Rückgabe des Mietgegenstandes/Schadenersatz
1. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Die Rücklieferung
hat während der normalen Geschäftszeiten des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch an diesem
Tage zu prüfen.
2. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen
Zustand am Übergabeort oder einem anderem vom Vermieter gewünschten Ort eintrifft. Übergabeort ist regelmäßig der jeweilige Niederlassungsort des Vermieters,
an dem der Vertrag abgeschlossen wird, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3. Wird das Gerät in einem Zustand zurück geliefert, der ergibt, dass der Mieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die Mietzeit um die
Zeit, die zur Feststellung etwaiger Mängel erforderlich ist bzw. um den Zeitrahmen, der zur Durchführung der vertragswidrig unterlassenen Reparaturen
und / oder Reinigungen erforderlich ist. Für diesen Fall wird der verlängerte Zeitraum als Mietzeit gegenüber dem Mieter abgerechnet bis zur Beendigung der
vertragswidrig unterlassenen Arbeiten. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel, Beschädigungen und Fehlteile sowie der voraussichtlichen Kosten
zur Schadensbehebung sind dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung/Stellungnahme zu geben. Äußert sich der Mieter binnen 3
Tagen nach entsprechender Nachricht nicht, gelten der Umfang der notwendigen Arbeiten ebenso wie die mitgeteilten geschätzten Kosten als anerkannt.
4. Soweit zahlenmäßig umfangreiche Mietgegenstände zurückgenommen werden, wie z. B. Schalungen oder Kleinmaterial, erfolgt die Rücknahme durch den Vermieter
unter dem Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung. Soweit möglich sollen die bei Rückgabe festgestellten Mängel und der Zustand des Mietgegenstandes
in einem gemeinsamen Rückgabeprotokoll festgehalten werden.
5. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Ersatz für Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden
sind, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter oder seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mieters. Gegen über Vollkaufleuten ist die
Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden.
§ 9 Schlußbestimmungen
1. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
3. Als Gerichtsstand wird – soweit zulässig – Ahrensburg vereinbart. Als Erfüllungsort gilt Ahrensburg oder – nach Wahl des Vermieters – der Sitz der Niederlassung,
die den Vertrag abgeschlossen hat.
4. Es gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht.
Stand: Januar 2006

Vermieter: (60)
Bewertungen: 0 Bewertungen

Positiv Positiv 0
Neutral Neutral 0
Negativ Negativ 0

Vermieter seit: 04.02.2008
Anzahl eingestellte Artikel: 49

Bewertungen lesen
weitere Mietartikel dieses Vermieters

1. Start & Rückgabe
Legen Sie den geplanten Starttermin und Rückgabetermin fest.
Startdatum:

Rückgabedatum:
Preis: EUR 0
0
Standort:
DE-13053 Berlin
Anzahl:
Notiz an Vermieter:
2. Dateneingabe
Kontaktdaten erhalten
Kostenlose & unverbindliche Anfrage: Sie erhalten die Kontaktdaten des Vermieters per eMail.
 Ich bin neu bei erento.    Ich habe bereits erento Mitgliedsdaten.
eMail:
Passwort:
Legen Sie Ihr Passwort fest. Mindestens 6 Zeichen.
Anrede:
Vorname:
Name:
 
 
Ich nutze erento
privat
gewerblich
Adresse:
Land:
PLZ / Ort:
Telefon:
Ich möchte über Trends und Mietideen informiert werden.
Ich akzeptiere die AGB und die Hinweise zum Datenschutz.
eMail:
Passwort:
 
Sie haben Ihr Passwort vergessen?
 
erento schützt Ihre Privatsphäre

Ihre persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Sie unterliegen den gesetzlichen Datenschutz­­­bestimmungen und werden verschlüsselt per SSL übertragen.
Ihre Anfrage ist kostenlos & unverbindlich - Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein. 
spacer
spacer

Artikel wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt

Teleskop-Arbeitsbühne


wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt

Sie können nun Folgendes machen:

» Zurück zum Artikel
» zur Kategorie Personenlift
» zur Startseite
oder suchen Sie nach weiteren Mietartikeln:
  
spacer
spacer
Startdatum - Bitte klicken Sie in dem Kalender auf Ihr gewünschtes Startdatum.
schliessen
Rückgabedatum - Bitte klicken Sie in dem Kalender auf Ihr gewünschtes Rückgabedatum.
schliessen
Bitte legen Sie gültige Start- und Rückgabetermine fest.


Anzahl der Artikel muss größer 0 sein.